Deutscher Go-Bund e.V.
in Kraft getreten am 01.01.2002,
zuletzt geändert am 11.11.2018.
Änderungshistorie (seit 2018)
Datum | Autor | Änderung |
---|---|---|
11. November 2018 | Michael Marz | §5 (2): Budgetaufstockung §5 (4): Änderung der Zuschussregelung §7F (1): Aufstockung der Preisgelder Neu: §5 (5): Übertragungspauschalen gemäß den Beschlüssen der Delegiertenversammlung in Kassel |
§1 Allgemeines
(1) Der Deutsche Go-Bund (kurz DGoB) veranstaltet jährlich die Deutsche Paar-Go-Meisterschaft (kurz DPGM).
§2 Austragungsbedingungen
(1) Der Ausrichter, der Turnierleiter und der DGoB sind gemeinsam verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers und für würdevolle und dem Turnier angemessene Austragungsbedingungen.
(2) Es sollen gewährleistet sein:
a) Verfügbarkeit und Einhaltung der Turnierordnung,
b) Ruhe,
c) ausreichend helles Licht,
d) ordentliche Tische und Stühle,
e) gutes Spielmaterial und
f) Rauchverbot.
(3) Mit der Teilnahme an der Meisterschaft erklären sich die Spieler damit einverstanden, dass ihre Namen und Spielstärken sowie Clubs bzw. Wohnorte in Ergebnislisten und Turnierberichten veröffentlicht werden dürfen.
§3 Das Spiel
(1) Es wird nach in Deutschland üblichen japanischen Regeln gespielt.
(2) Die Spieler haben sich sportlich zu verhalten.
(3) Die beiden Paare sitzen sich an einem Go-Brett gegenüber. Jedes Paar bestimmt seine Sitzordnung frei.
(4) Es wird in folgender Reihenfolge gezogen: Schwarze Dame – Weiße Dame – Schwarzer Herr – Weißer Herr.
(5) Tritt ein unabsichtlicher Fehler in der Zugreihenfolge ein und wird vom gegnerischen Paar reklamiert, bevor ein weiterer Zug gemacht wurde, so erhält das reklamierende Paar drei Extrapunkte. Der Zug wird nicht zurückgenommen, und die ursprüngliche Zugreihenfolge wird wieder hergestellt, so als wäre der letzte Zug in korrekter Reihenfolge gespielt worden. Wird ein Fehler später, also nachdem bereits weitere Züge gespielt wurden, festgestellt, so gibt es keine Strafpunkte. Auch dann wird die ursprüngliche Zugreihenfolge wieder hergestellt. Ein absichtlicher Fehler der Zugreihenfolge führt zum sofortigen Partieverlust.
(6) Gefangene sind für die Gegner sichtbar hinzulegen.
(7) Das Drücken der Uhr beendet einen Zug oder ein Passen. Beide Partner eines Paares dürfen die Uhr betätigen – auch für den Partner.
(8) Die Uhr kann zum Entfernen von mindestens drei Steinen oder zum Partieende angehalten werden, außerdem in unumgänglichen Fällen wie einem Streitfall, intolerablen Störungen durch Außeneinflüsse, einem Bedürfnis kurz vor Ablauf der Bedenkzeit usw.
(9) Überschreiten der Zeit verliert die Partie.
(10) Absprachen innerhalb eines Paares sind während einer Partie generell unzulässig. Einzige Ausnahmen:
- Klärung der Zugreihenfolge
- Frage, ob der Partner mit der Aufgabe einverstanden ist
(11) Streitfälle werden von den Schiedsstellen nach bestem Wissen und Gewissen gelöst.
§4 Teilnahme
(1) An der DPGM kann jedes Paar von Go-Spielern teilnehmen, das folgende Bedingungen erfüllt:
- Ein Partner ist weiblich, der andere männlich.
- Beide sind Mitglieder in einem Landesverband des DGoB.
- Die Summe der höchsten Ratingzahlen beider Spieler in den letzten zwölf Monaten in der Europäischen Spielerdatenbank ist mindestens 3.500 Punkte. Falls einem Mitglied eines Landesverbandes des DGoB keine derartige Ratingzahl zugeordnet werden kann oder die ermittelte Ratingzahl unrealistisch ist, so kann der DGoB auf Antrag für dieses Mitglied eine Ratingzahl festlegen.
- Beide haben die Deutsche Staatsbürgerschaft oder seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
(2) Jeder Teilnehmer spielt alle Runden mit.
(3) Ein Startgeld wird nicht erhoben.
(4) Um Freilose zu vermeiden, kann der Turnierleiter bei einer ungeraden Anzahl von Teilnehmern ein schwächeres Paar zur Teilnahme zulassen, sofern dieses die übrigen Teilnahmebedingungen erfüllt.
§5 Ausrichtung
(1) Der DGoB entscheidet über den Ausrichter der DPGM. Dabei soll eine Rotation durch die Landesverbände des DGoB gleichermaßen berücksichtigt werden wie die Verteilung potentieller Teilnehmerpaare in Deutschland. Wenn kein geeigneter Ausrichter gefunden werden kann, ist das Turnier vom DGoB zu organisieren.
(2) Der DGoB erstattet dem Ausrichter angefallene Kosten bis zu 500 Euro. Liegen die Kosten des Ausrichters darüber, so kann eine volle Erstattung beim DGoB beantragt werden.
(3) Das Turnier soll möglichst im ersten Kalenderhalbjahr stattfinden. Der Termin ist dabei so zu wählen, dass es für keinen teilnahmeberechtigten Spieler zu einem Terminkonflikt mit einem anderen nationalen oder internationalen Go-Ereignis von ausgewiesenem Stellenwert kommt, so denn dies dem DGoB möglich ist. Wenn möglich ist der Termin so zu wählen, dass er nicht in den Sommerferien liegt.
(4) Jeder Teilnehmer hat Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss/Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
(5) Der Ausrichter einer DPGM wird aufgefordert, in jeder Runde eine Partie im Internet zu übertragen, und erhält dafür ein Budget von 50 Euro pro Tag. Weitere Übertragungen (ohne zusätzliches Budget) werden gerne gesehen.
§6 Ausschreibung
(1) Die DPGM ist vom DGoB auszuschreiben. Die Ausschreibung soll drei, muss spätestens einen Monat vor Beginn des Turniers in der Deutschen Go-Zeitung oder sonst in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Die Ausschreibung muss folgende Angaben enthalten:
- Turnierort
- Zeitplan
- Anmeldeschluss
- Teilnahmebedingungen
- Turniersystem und Bedenkzeiten
- Preise und Bedeutung für die Teilnahme an internationalen Turnieren
- Kontaktperson für Anmeldung, Quartiere und Rückfragen
§7 Durchführung
A. Turnierleitung, Schiedsgericht
(1) Der DGoB benennt einen Turnierleiter.
(2) Die Spieler wählen aus den eigenen Reihen ein Schiedsgericht mit drei Mitgliedern. Die Wahl kann durch Akklamation geschehen.
(3) Über Streitfragen entscheidet zunächst der Turnierleiter. Falls eine der beiden streitenden Parteien mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, so kann diese das Schiedsgericht anrufen, welches eine endgültige Entscheidung fällt.
B. Setzliste
(1) Mit den Ergebnissen der DPGM der letzten 5 Jahre wird vom DGoB eine Setzliste folgendermaßen erstellt:
- Ein Paar erhält nur für das Kalenderjahr Setzpunkte, in welchem es zuletzt an der DPGM mitgespielt hat.
- Es erhält in Abhängigkeit von der Zahl der teilnehmenden Paare und der Zahl der erreichten Punkte so viele Setzpunkte wie in der folgenden Tabelle angegeben ist:
Teilnehmende Paare |
Setzpunkte |
|||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ≥ 6 | |
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5 |
3,5 | 4,5 | 4,5 | ||||
1,5 | 2,5 | 3 | 4 | 4 | ||
2 | 3,5 | 3,5 | ||||
2,5 | 3 | 3 | ||||
0,5 | 1 | 1,5 | 2 | 2,5 | 2,5 | |
1,5 | 2 | 2 | ||||
1 | 1,5 | 1,5 | ||||
0,5 | 0,5 | 1 | 1 | 1 | ||
0,5 | 0,5 | 0,5 | ||||
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
- Neu teilnehmende Paare oder Paare, deren letzte Teilnahme mehr als 5 Jahre zurückliegt, bekommen -1 Setzpunkte.
- Ein ggf. benötigtes Freilos erhält -2 Setzpunkte.
C. Turniermodus
(1) Bei 6 oder weniger teilnehmenden Paaren wird „jedes gegen jedes“ gespielt.
(2) Bei 7 oder mehr teilnehmenden Paaren werden fünf Runden nach dem Schweizer System ausgetragen.
(3) Weiß erhält 7 Komi.
(4) Die Bedenkzeit pro Paar beträgt 60 Minuten ohne Byoyomi.
(5) Im Schweizer System soll die Paarung der Runden 1 und 2 nach der Kreuzpaarung gemäß Setzliste gebildet werden.
(6) Im Schweizer System soll die Paarung der Runden 3 bis 5 nach der Faltpaarung gemäß der Gegnerpunkte (SOS) gebildet werden.
D. Zeitplan
(1) Es ist folgender Zeitplan maßgeblich, soweit der DGoB im Einvernehmen mit Turnierleiter und Ausrichter nichts Abweichendes bestimmt:
1. Runde: Samstag, 13.00 Uhr
2. Runde: Samstag, 15.30 Uhr
3. Runde: Samstag, 18.00 Uhr
4. Runde: Sonntag, 10.00 Uhr
5. Runde: Sonntag, 12.30 Uhr
(2) Der Turnierleiter bestimmt über den Start einer Runde und startet ggf. die Uhren.
(3) Verspäten sich beide Paare, so wird die verstrichene Zeit beim vollständigen Erscheinen des ersten Paares auf beide Paare zu gleichen Teilen aufgeteilt.
(4) Eine Partie ist von einem Paar kampflos verloren, wenn es nicht innerhalb einer halben Stunde nach der vom Turnierleiter festgelegten Startzeit zum Spielen der Partie angetreten ist. Gilt dies für beide Paare, so haben beide die Partie kampflos verloren.
E. Wertung
(1) Nach Beendigung des Turniers wird vom Turnierleiter eine Tabelle erstellt, aus der die Platzierungen aller teilnehmenden Paare hervorgehen.
(2) Bei Punktgleichheit werden folgende Kriterien nacheinander angewandt:
1. Summe der Gegnerpunkte (SOS)
2. Summe der Summen der Gegnerpunkte der Gegner (SOSOS)
3. Direkter Vergleich
(3) Wenn nach Absatz (2) mehrere Paare an der Tabellenspitze sind, so wird unter diesen ein Turnier nach dem Knockout-System unter Berücksichtigung der Setzliste um den ersten Platz und den Titel „Deutsche Paar-Meister“ ausgespielt. Die unterlegenen Paare teilen sich Platz 2. Dabei hat jedes Paar 20 Minuten Bedenkzeit und kein Byoyomi. Die Farbwahl wird durch Nigiri bestimmt. Weiß erhält 7 Komi und gewinnt Jigo.
(4) Wenn sich nach Anwendung der Absätze (2) und (3) mehrere Paare einen Tabellenplatz teilen, dann teilen sie ihre Geldpreise und Punkte für die Kandidatenliste. Für alle anderen Zwecke werden ihre Tabellenplätze nach der Setzliste und dann durch Los unterschieden.
F. Preise
(1) Der DGoB setzt für die ersten drei Plätze Geldpreise in Höhe von 400/300/200 Euro pro Paar aus.
§8 Teilnahme an der Paar-Go-Weltmeisterschaft
A. Kandidatenliste
(1) Der DGoB führt eine Liste der Kandidaten zur Teilnahme an der Paar-Go-Weltmeisterschaft. Nach Abschluss des Turniers wird wie folgt vorgegangen:
(a) Jedes Paar, das an dieser oder einer DPGM in den letzten zwei Jahren teilgenommen hat, behält seine Punkte. Jedem Paar, das zuletzt vor drei Jahren an einer DPGM teilgenommen haben, werden sechs Punkte abgezogen. Allen übrigen Paaren werden zwei Punkte abgezogen.
(b) Hat ein Paar weniger als null Punkte, so wird die Punktzahl auf null Punkte gesetzt.
(c) Gemäß der Platzierung nach §7 E und abhängig von der Zahl der teilnehmenden Paare werden den Paaren folgende Punkte hinzugezählt:
- Ab 9 teilnehmenden Paaren: 12-9-7-5-4-3-2-1-0
- 8 teilnehmende Paare: 12-9-7-5-3-2-1-0
- 7 teilnehmende Paare: 12-9-7-5-3-1-0
- 6 teilnehmende Paare: 12-9-6-4-2-0
- 5 teilnehmende Paare: 12-8-5-2-0
- 4 teilnehmende Paare: 12-8-4-0
- 3 teilnehmende Paare: 12-6-0
- 2 teilnehmende Paare: 12-0
- 1 teilnehmendes Paar: 12
(d) Paare mit null Punkten werden aus der Kandidatenliste gestrichen.
B. Teilnahme an der Paar-Go-Weltmeisterschaft
(1) Wird der DGoB aufgefordert, ein Paar für die Paar-Go-Weltmeisterschaft zu nominieren, so wird das in der Kandidatenliste bestplatzierte teilnahmeberechtigte Paar nominiert. Kann dieses nicht teilnehmen, so wird das zweitbestplatzierte teilnahmeberechtigte Paar nominiert usw. Es gilt dabei der Stand der Kandidatenliste des Vorjahres; unabhängig davon, ob im laufenden Jahr bereits eine Deutsche Paar-Go-Meisterschaft stattgefunden hat.
(2) Wenn mehrere Paare die gleiche Punktzahl haben, so entscheiden nacheinander angewendet die folgenden Kriterien über die Nominierung:
(a) Die letzte Teilnahme an der DPGM liegt weniger lange zurück.
(b) Die bessere Platzierung bei der letzten Teilnahme an der DPGM.
(3) Das an der Weltmeisterschaft teilnehmende Paar verliert alle seine bis dahin angesammelten Punkte in der Kandidatenliste.
§9 Teilnahme an anderen internationalen Paar-Go-Turnieren
(1) Wird der DGoB aufgefordert, für andere internationale Paar-Go-Turniere Teilnehmer zu nominieren, so wird nach den Vorjahresergebnissen der DPGM vorgegangen. Dabei werden nur teilnahmeberechtigte Paare berücksichtigt.
(2) Wenn der DGoB der Auffassung ist, dass die verbleibende Zeit nicht ausreicht, um nach Absatz (1) teilnehmende Paare zu bestimmen, kann er auch die stärksten Spieler nominieren, die greifbar und teilnahmeberechtigt sind.
(3) Handelt es sich um eine Europameisterschaft oder ein vergleichbares Turnier (dies stellt der DGoB auf Antrag fest), so stellt der DGoB sicher, dass den Spielern durch die Teilnahme entstandene Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet werden, und zwar pro Spieler
- unter Anrechnung von Förderungen (Reisezuschuss und Taschengeld) durch den Veranstalter oder Sponsoren,
- davon maximal 50% und
- maximal 200 Euro.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Diese Turnierordnung tritt am 1.1.2002 in Kraft.
Ergänzende Informationen
§1(1): Dem DGoB (vertreten durch seinen Vorstand) erwachsen aus der Turnierordnung zahlreiche Aufgaben. Es wird vom DGoB-Vorstand erwartet, dass er wenigstens den Großteil der ihm aus der Turnierordnung erwachsenden Aufgaben an einen Fachsekretär „Deutsche Meisterschaften“ zur weitgehend eigenverantwortlichen Erledigung delegiert.
§2(2): Es wird „gutes Spielmaterial“ gewünscht. Damit sind solide, vorzugsweise ungeteilte Bretter, Glas- oder Muschel-/Schiefersteine und gut ablesbare, standfeste Uhren gemeint. Das Spielmaterial soll einen neuwertigen Eindruck machen.
§5(3): Hierzu zählen insbesondere WAGC, Europäischer Go-Kongress, ein Profiturnier mit WM-Charakter und europäischer Amateurbeteiligung, eine Amateur-WM wie z.B. die Paar-Go-WM, ein bedeutendes europäisches Turnier für europäische Spitzenspieler wie z.B. Fujitsu oder Ing-Memorial, eine EM wie z.B. die Paar-Go-EM, Go-Konferenzen, große internationale Turniere wie Paris, Amsterdam, Hamburger Affensprung, Spielemesse Essen. Es werden vorzugsweise solche Ereignisse berücksichtigt, bei denen ein DM-Teilnehmer betroffen ist oder voraussichtlich sein wird.
§7C(1): Bei der Verwendung des Losungsprogramms „MacMahon“ von Christoph Gerlach ist im Falle einer ungeraden Zahl von teilnehmenden Paaren ein zusätzliches Paar „Freilos“ anzulegen. Dieses Freilos verliert im Turnierverlauf jede seiner Partien.
§7C(5): Es sollen die ersten beiden Runden nach „Kreuzpaarung“ gemäß der Setzliste erfolgen. Dabei werden die Paare mit gleich vielen Punkten gemäß der Setzliste sortiert – bei gleich vielen Setzpunkten entscheidet das Los über die Reihenfolge. Dann wird die obere Hälfte der Paare gegen die untere Hälfte nach dem Schema 1-3, 2-4 gepaart. Wenn die Zahl der Paare ungerade ist, so wird das Paar in der Mitte der Liste für Hoch- bzw. Herunterlosen ausgewählt. Bei der Verwendung des Losungsprogramms „MacMahon“ von Christoph Gerlach sind die ersten beiden Runden „von Hand“ zu paaren und dann in das Programm mit „Forced Pairing“ einzubringen.
§7C(6): Es soll ab der dritten Runde unter Berücksichtigung der Gegnerpunkte (SOS) die Losung gemäß „Faltpaarung“ erstellt werden. Dazu werden die Paare mit gleicher Punktzahl nach dem Schema 1-4, 2-3 gepaart. Wenn die Zahl der Paare ungerade ist, wird das höchste Paar zum Herunterlosen bzw. das niedrigste Paar zum Herauflosen ausgewählt. Das Losungsprogramm „MacMahon“ von Christoph Gerlach paart gemäß dieser Strategie, wenn die Default-Parameter nicht verändert werden.
§7E(2): Direkter Vergleich wird als Kriterium nur herangezogen, wenn die gleich stehenden Paare untereinander „jedes gegen jedes“ gespielt haben. Gewertet wird die Zahl der Siegpunkte in den Partien dieser Paare untereinander. Direkter Vergleich wird nicht iterativ angewendet.
§7E(3): Für die erste Runde des Entscheidungsturniers wird die Zahl der Paare durch Freilose auf eine Zweierpotenz aufgestockt. Dabei erhalten diejenigen Paare ein Freilos, welche in der Setzliste am höchsten platziert sind. Die anderen Paare werden nach Faltpaarung gemäß Setzliste gepaart.
§7F(1): Die Geldpreise sollen den Teilnehmern möglichst unmittelbar nach Abschluss des Turniers durch den Turnierleiter ausgehändigt werden. Den notwendigen Geldtransfer sollte der Turnierleiter mit dem Schatzmeister des DGoB klären.
§8B(1): Für die Nominierung zur Paar-Go-Weltmeisterschaft ist auch den Vorgaben der Veranstalter Rechnung zu tragen.
§9(2): Das Kriterium „stärksten“ kann dabei durch den DGoB beliebig interpretiert werden. Durch die Turnierordnung wird weder ein Vorgehen nach nomineller Spielstärke, noch nach der Ratingliste, noch nach Ergebnissen bei alten oder anderen Deutschen Meisterschaften vorgeschrieben.