Jährliches Budget
Das Budget soll ein Werkzeug sein, um einen Überblick über die verschiedenen Ausgaben des DGoB zu gewinnen und eine vernünftige Diskussion zu führen, welche Bereiche in welchem Verhältnis zu welchen anderen Bereichen stehen.
In Zukunft soll es auch dazu dienen die Ausgaben des DGoB unterjährig zu steuern und frühzeitig zu erkennen, wenn Bereiche ihr Budget wesentlich überschreiten.
Freies Budget
Unter freiem Budget wird ein Budget verstanden, das Fachsekretariat oder Funktionär für ihre Arbeit ohne Absprache mit dem Vorstand beanspruchen können.
Für die Inanspruchnahme ist es erforderlich, einen Beleg (keinen Eigenbeleg) einzureichen. Beispiele für akzeptable Belege sind z.B. Taxi-Fahrt, Rechnung über Papier oder Druckpatrone, etc.
Wenn möglich sollen die Belege für ein Jahr gesammelt eingereicht werden. Eine E-Mail an den Schatzmeister mit PDF-Scans der Belege ist ausreichend.
Zweckgebundenes Budget
Unter zweckgebundenem Budget wird ein Budget verstanden, das Fachsekretariat oder Funktionär verwenden, um dem Zweck ihres Fachsekretariats bzw. ihrer Funktion unmittelbar gerecht zu werden.
Der Zweck muss explizit unter den aufgelisteten Zwecken in der Beschreibung des Fachsekretariats vorhanden sein.
Es kann sein, dass mit Zustimmung des Fachsekretärs/Funktionärs ein Beleg von Dritten eingereicht wird. Bspw. im Falle von Reisekostenunterstützung von Dritten.
Für die Inanspruchnahme ist es erforderlich, einen Beleg (keinen Eigenbeleg) einzureichen.