Vorläufiger Entwurf zum neuen Punktesystem der Spitzensport Förderung. Die folgende Geschäftsordnung ist provisorisch vom Vorstand gebilligt. Nach einer gründlichen Testphase soll ein formaler Beschluss des Vorstands folgen und eine Vorstellung auf und Bestätigung durch die Delegiertenversammlung 2027.

Geschäftsordnung des Fachsekretariats Spitzensport

Deutscher Go-Bund e.V.

Entwurf — Stand: Mai 2026


§1 Geltungsbereich und Zweck

  1. Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung des Fachsekretariats Spitzensport (FS Spitzensport) innerhalb des Deutschen Go-Bundes (DGoB).
  2. Das FS Spitzensport dient der gezielten Förderung des deutschen Spitzen-Go. Es verwaltet die ihm vom DGoB zugewiesenen Fördermittel und entscheidet über deren Einsatz nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.
  3. Diese Geschäftsordnung ist von der Turnierordnung zur Deutschen Go-Einzelmeisterschaft (DGEM-TO) unabhängig. Während die DGEM-TO den Wettkampf um die Deutsche Meisterschaft und die Nominierung zu Weltmeisterschaften regelt, behandelt diese Geschäftsordnung die systematische Entwicklungsförderung von Spitzenspielern außerhalb der Meisterschaftsstruktur.

§2 Das Punktesystem — Grundsätze

  1. Das FS Spitzensport führt eine Förderpunkteliste (FP-Liste). Jeder in Deutschland aktive Turnierspieler, der die Voraussetzungen des §3 erfüllt, kann Förderpunkte (FP) erwerben.
  2. Förderpunkte werden erworben durch:
  • sportliche Leistung (Turnierergebnisse, Rating),
  • sportliche Aktivität (Teilnahme an Turnieren, gespielte Partien),
  • entwicklungsorientiertes Verhalten (Training, Seminare, Lehrtätigkeit).
  1. Förderpunkte können eingelöst werden für:
  • Reisekostenzuschüsse zu internationalen Turnieren,
  • Übernahme von Teilnahmegebühren für Seminare und Trainingskurse,
  • Sachleistungen (Hardware, Software) für Streaming und Selbstdarstellung,
  • Coaching-Zuschüsse.
  1. Das FS Spitzensport veröffentlicht die FP-Liste quartalsweise. Jeder Spieler kann seinen Punktestand einsehen.

§3 Teilnahmeberechtigung

  1. Förderpunkte kann nur erwerben, wer
  2. Mitglied eines Landesverbandes des DGoB ist,
  3. in der EGF-Spielerdatenbank mit Länderkürzel „DE“ geführt wird und
  4. in den vergangenen zwölf Monaten mindestens eine gewertete Turnierpartie gespielt hat.
  5. Neu einsteigende Spieler beginnen mit null Förderpunkten.
  6. Spieler, die in der DGEM-Kandidatenliste (§13 DGEM-TO) geführt werden, sind automatisch teilnahmeberechtigt, sofern sie Absatz (1) erfüllen.

§4 Erwerb von Förderpunkten

§4A — Sportliche Leistung

  1. Für die Platzierung in der Endrunde der DGEM werden FP wie folgt vergeben:
DGEM-Platz FP
1 12
2 9
3 7
4 5
5–8 3

Bei geteilten Plätzen werden die Punkte gemittelt und auf eine Nachkommastelle gerundet.

  1. Für die Qualifikation zur DGEM-Endrunde ohne anschließende Platzierung unter den ersten Acht werden 2 FP vergeben.
  2. Für die Teilnahme an der DGEM-Vorrunde mit mindestens 3 Siegen werden 1 FP vergeben.
  3. Für eine Top-8-Platzierung bei einem bedeutenden internationalen Turnier (im Sinne von §14 DGEM-TO) werden 4 FP vergeben.

§4B — Rating

  1. Für das Erreichen und Halten eines Rating-Meilensteins werden jährlich FP wie folgt vergeben:
EGF-Rating FP pro Jahr
≥ 2700 6
≥ 2600 4
≥ 2500 3
≥ 2400 2
≥ 2300 1

Maßgeblich ist das höchste Rating der letzten zwölf Monate. Die Punkte werden jeweils zum Quartalsende gutgeschrieben, sofern der Meilenstein im laufenden Quartal erreicht oder gehalten wurde.

  1. Für eine Rating-Verbesserung um mindestens 100 Punkte innerhalb eines Kalenderjahres werden 2 FP vergeben.

§4C — Aktivität und Entwicklung

  1. Für jede gespielte gewertete Turnierpartie (EGF-Klasse A oder B) wird 0,1 FP vergeben. Maximal werden pro Quartal 3 FP auf diesem Wege gutgeschrieben.
  2. Für die Teilnahme an einem vom FS Spitzensport anerkannten Trainingsseminar oder Trainingskurs werden 2 FP vergeben. Die Anerkennung erfolgt durch das FS Spitzensport vor der Veranstaltung oder auf Antrag im Nachhinein.
  3. Für aktive Lehrtätigkeit (Unterrichten, Simultan, Vortrag, Workshop) im Auftrag oder mit Anerkennung des DGoB wird 1 FP pro Veranstaltung vergeben, maximal 4 FP pro Jahr.
  4. Für regelmäßige, öffentlich sichtbare Selbstdarstellung (Streaming, kommentierte Partien, Blog) mit Bezug zum Go-Spitzensport kann das FS Spitzensport auf Antrag bis zu 3 FP pro Quartal vergeben.

§5 Einlösen von Förderpunkten

  1. Förderpunkte können beim FS Spitzensport gegen förderungsfähige Leistungen eingetauscht werden. Der Tausch erfolgt nach Maßgabe der folgenden Tabelle:
Leistung FP-Kosten Maximal pro Jahr
Reisekostenzuschuss international (bis €300) 5 FP 2×
Reisekostenzuschuss international (bis €500) 8 FP 1×
Teilnahmegebühr Seminar/Kurs (bis €200) 4 FP 3×
Hardware-/Software-Zuschuss (bis €300) 6 FP 1×
Coaching-Zuschuss (bis €200) 4 FP 2×
  1. Ein Antrag auf Einlösung von Förderpunkten ist schriftlich an das FS Spitzensport zu richten. Er muss enthalten:
  2. die beantragte Leistung,
  3. den Nachweis der förderungsfähigen Kosten,
  4. eine kurze Begründung des Entwicklungsnutzens.
  5. Das FS Spitzensport entscheidet über den Antrag innerhalb von zwei Wochen. Bei ausreichendem Punktestand und Erfüllung der formalen Voraussetzungen ist dem Antrag stattzugeben, sofern das zweckgebundene Budget die Auszahlung erlaubt.
  6. Ist das Budget ausgeschöpft, wird der Antrag in eine Warteliste aufgenommen und bei nächster Verfügbarkeit bedient. Die Reihenfolge der Warteliste bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

§6 Punktverfall

  1. Förderpunkte verfallen nach zwei Kalenderjahren ab dem Quartal ihres Erwerbs, sofern sie nicht eingelöst wurden.
  2. Bei einem Jahr ohne Turnierteilnahme verfallen sämtliche Förderpunkte.
  3. Spieler, die aus der EGF-Ratingliste ausscheiden, verlieren alle Förderpunkte.

§7 Budgetverwaltung

  1. Das FS Spitzensport verwaltet folgende Budgettöpfe:
  2. Freies Budget: €200,00
  3. Zweckgebundenes Budget: €5.000,00
  4. Das freie Budget dient kurzfristigen, nicht durch FP gedeckten Fördermaßnahmen in dringenden Einzelfällen. Über seine Verwendung entscheidet das FS Spitzensport nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung ist gegenüber dem zuständigen Vorstand zu begründen.
  5. Das zweckgebundene Budget dient der Finanzierung der in §5 genannten Leistungen. Es wird wie folgt aufgeteilt:
  6. bis zu €3.000 für Reisekostenzuschüsse,
  7. bis zu €2.000 für Seminare, Kurse und Coaching,
  8. bis zu €500 für Hardware, Software und Streaming-Ausstattung.

Die Aufteilung kann durch das FS Spitzensport in Absprache mit dem Vorstand unterjährig angepasst werden.

  1. Nicht ausgeschöpfte Mittel eines Kalenderjahres verfallen nicht, sondern werden in das nächste Jahr übertragen.

§8 Veröffentlichung von Erfolgen

  1. Das FS Spitzensport berichtet regelmäßig über die Erfolge geförderter Spieler auf der DGoB-Website und in geeigneten weiteren Kanälen.
  2. Ein Bericht soll mindestens enthalten:
  3. Name und Club des Spielers,
  4. Turnier und erzieltes Ergebnis,
  5. kurze Einordnung der Leistung.
  6. Spieler können eigene Berichte einreichen. Das FS Spitzensport prüft und veröffentlicht diese nach redaktioneller Durchsicht.

§9 Entscheidungsfindung und Transparenz

  1. Alle Entscheidungen des FS Spitzensport werden schriftlich festgehalten und begründet.
  2. Die FP-Liste, die Budgetverwendung und die Liste der bewilligten Anträge sind für DGoB-Mitglieder auf Anfrage einsehbar.
  3. In Konfliktfällen entscheidet das FS Spitzensport nach Anhörung der Beteiligten. Die Entscheidung kann beim DGoB-Vorstand angefochten werden.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt nach Genehmigung durch den DGoB-Vorstand in Kraft.
  2. Sie wird jährlich durch das FS Spitzensport überprüft und bei Bedarf in Absprache mit dem Vorstand angepasst.
  3. Änderungen sind den förderberechtigten Spielern und der DGoB-Mitgliedschaft bekannt zu machen.

Verantwortlicher Vorstand: Benjamin Wirthmann
Fachsekretariat Spitzensport: fs-spitzensport@dgob.de