Deutsche Jugend-Go-Meisterschaft

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In der Fassung vom 18.11.2001;
in Kraft getreten am 01.01.2002;
zuletzt geändert am 12.03.2010.

 

§1 Allgemeines

(1) Der Deutsche Go-Bund (kurz DGoB) veranstaltet jährlich die Deutsche Jugend-Go-Meisterschaft (kurz DJGM), falls sich ein Ausrichter findet.

§2 Austragungsbedingungen

(1) Der Ausrichter, der Turnierleiter und der DGoB sind gemeinsam verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers und für würdevolle und dem Turnier angemessene Austragungsbedingungen.

(2) Es sollen gewährleistet sein a) Verfügbarkeit und Einhaltung der Turnierordnung, b) Ruhe, c) ausreichend helles Licht, d) ordentliche Tische und Stühle, e) gutes Spielmaterial und f) Rauchverbot.

(3) Mit der Teilnahme an der Meisterschaft erklären sich die Spieler damit einverstanden, dass ihre Namen und Spielstärken sowie Clubs bzw. Wohnorte in Ergebnislisten und Turnierberichten veröffentlicht werden dürfen.

§3 Das Spiel

(1) Es wird nach in Deutschland üblichen japanischen Regeln gespielt.

(2) Die Spieler haben sich sportlich zu verhalten.

(3) Gefangene sind für den Gegner sichtbar hinzulegen.

(4) Das Drücken der Uhr beendet einen Zug oder ein Passen.

(5) Die Uhr kann zum Entfernen von mindestens drei Steinen oder zum Partieende angehalten werden, außerdem in unumgänglichen Fällen wie einem Streitfall, intolerablen Störungen durch Außeneinflüsse, einem Bedürfnis im oder kurz vor dem Byoyomi usw.

(6) Byoyomi

(a) In einem Byoyomiblock sollen die Byoyomisteine vom Spieler selbst abgezählt werden, während der Gegner die Byoyomizeit auf der Uhr einstellt. Beide Spieler bewilligen die eingestellte Byoyomizeit und die abgezählten Byoyomisteine. Während dieses Vorgangs ist die Uhr anzuhalten.

(b) Byoyomisteine sind für den Gegner sichtbar hinzulegen.

(c) In jedem Byoyomiblock sind vom Spieler in höchstens der Byoyomizeit die Byoyomisteine zu legen, woraufhin ein neuer Byoyomiblock eingestellt wird. Zum Passen im Byoyomi wird ein Byoyomistein zurückgelegt.

(d) Überschreiten der Byoyomizeit verliert die Partie.

(7) Streitfälle werden von den Schiedsstellen nach bestem Wissen und Gewissen gelöst.

§4 Teilnahme

(1) An der DJGM kann jeder Go-Spieler teilnehmen, der folgende Bedingungen erfüllt:

- Alter unter 18 Jahren (Stichtag ist der 01.01. des Meisterschaftsjahres)

- Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB

- Spielstärke mindestens 20-Kyu

- Deutsche Staatsbürgerschaft oder seit mindestens einem Jahr Hauptwohnsitz in Deutschland

(2) Jeder Teilnehmer spielt alle Runden mit.

(3) Ein Startgeld wird nicht erhoben.

§5 Ausrichtung

(1) Der DGoB entscheidet über den Ausrichter der DJGM. Dabei soll eine Rotation durch die Landesverbände des DGoB gleichermaßen berücksichtigt werden wie die Verteilung potentieller Teilnehmer in Deutschland.

(2) Der DGoB erstattet dem Ausrichter angefallene Kosten bis zu 250 Euro. Liegen die Kosten des Ausrichters darüber, so kann eine volle Erstattung beim DGoB beantragt werden.

(3) Der Termin ist so zu wählen, dass es für keinen teilnahmeberechtigten Spieler zu einem Terminkonflikt mit einem anderen nationalen oder internationalen Go-Ereignis von ausgewiesenem Stellenwert kommt, so denn dies dem DGoB möglich ist. Wenn möglich ist der Termin so wählen, dass er nicht in den Sommerferien liegt.

Für die Deutsche Jugendmeisterschaft stehen pro Jahr insgesamt 300 Euro an Fahrtkostenzuschüssen zur Verfügung, die beim Fachsekretariat beantragt werden können.

§6 Ausschreibung

(1) Die DJGM ist vom DGoB auszuschreiben. Die Ausschreibung soll drei, muss spätestens einen Monat vor Beginn des Turniers in der Deutschen Go-Zeitung oder sonst in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Die Ausschreibung muss folgende Angaben enthalten:

- Turnierort

- Zeitplan

- Anmeldeschluss

- Teilnahmebedingungen

- Turniersystem und Bedenkzeiten

- Preise und Bedeutung für die Teilnahme an internationalen Turnieren

- Kontaktperson für Anmeldung, Quartiere und Rückfragen

§7 Durchführung

A. Turnierleitung, Schiedsgericht

(1) Der DGoB benennt einen Turnierleiter.

(2) Die Teilnehmer wählen ein Schiedsgericht mit drei Mitgliedern. Die Wahl kann durch Akklamation geschehen.

(3) Über Streitfragen entscheidet zunächst der Turnierleiter. Falls eine der beiden streitenden Parteien mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, so kann diese das Schiedsgericht anrufen, welches eine endgültige Entscheidung fällt.

B. Turniermodus

(1) Bei 6 oder weniger Teilnehmern wird "jeder gegen jeden" gespielt.

(2) Bei 7 oder mehr Teilnehmern werden fünf Runden nach dem McMahon-System ausgetragen. Die Spitzengruppe wird dabei so festgelegt, dass sie mindestens die sechs meldestärksten Teilnehmer umfasst. Diese Teilnehmer geben und nehmen keine Vorgabe. Die übrigen Teilnehmer spielen mit Vorgabe, falls sich ihre McMahonpunktzahlen von der ihres Gegners um mindestens 2 Punkte unterscheidet.

(3) In Partien ohne Vorgabe erhält Weiß 6 Komi. In Partien mit Vorgabe führt der Spieler mit der höheren McMahonpunktzahl die weißen Steine. Die Anzahl der Vorgabesteine und die Höhe des Komi für Weiß ergeben sich wie folgt aus der Differenz zur McMahonpunktzahlen von Schwarz:

    McMahon-Differenz     Vorgabesteine      Komi
                 2                            0                   0
                2,5                          2                   6
                 3                            2                   0
                3,5                          3                   6
                 4                            3                   0
                4,5                          4                   6
                 5                            4                   0
               usw.

Die ersten 9 Vorgabesteine werden auf die Hoshi gesetzt; über die Platzierung etwaiger weiterer Vorgabesteine entscheidet Schwarz.

(4) Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 60 Minuten plus jeweils 10 Steine in 5 Minuten Byoyomi.

C. Zeitplan

(1) Es ist folgender Zeitplan maßgeblich, soweit der DGoB im Einvernehmen mit Turnierleiter und Ausrichter nichts Abweichendes bestimmt:

1. Runde: Samstag, 13.00 Uhr

2. Runde: Samstag, 16.00 Uhr

3. Runde: Samstag, 19.00 Uhr

4. Runde: Sonntag, 10.00 Uhr

5. Runde: Sonntag, 14.00 Uhr

(2) Der Turnierleiter bestimmt über den Start einer Runde und startet ggf. die Uhren.

(3) Verspäten sich beide Spieler, so wird die verstrichene Zeit beim Erscheinen des ersten Spielers auf beide Spieler zu gleichen Teilen aufgeteilt.

(4) Eine Partie ist von einem Spieler kampflos verloren, wenn er nicht innerhalb einer halben Stunde nach der vom Turnierleiter festgelegten Startzeit zum Spielen der Partie angetreten ist. Gilt dies für beide Spieler, so haben beide die Partie kampflos verloren.

D. Wertung

(1) Nach Beendigung des Turniers wird vom Turnierleiter eine Tabelle erstellt, aus der die Platzierungen aller Teilnehmer hervorgehen.

(2) Bei Gleichheit der MacMahonpunkte werden zur Bestimmung der Platzierungen folgende Kriterien nacheinander angewandt:

1. Summe der Gegnerpunkte (SOS)

2. Summe der Summen der Gegnerpunkte der Gegner (SOSOS)

3. Direkter Vergleich

Bei der Berechnung von SOS und SOSOS ist eine etwaige Vorgabe zu berücksichtigen.

(3) Wenn nach Absatz (2) mehrere Spieler an der Tabellenspitze sind, so wird unter diesen ein Turnier nach dem Knockout-System um den ersten Platz und den Titel "Deutscher Jugend-Meister" ausgespielt. Die unterlegenen Spieler teilen sich Platz 2. Dabei hat jeder Spieler 20 Minuten Bedenkzeit und kein Byoyomi. Die Farbwahl wird durch Nigiri bestimmt. Weiß erhält 6 Komi und gewinnt Jigo.

(4) Wenn sich nach Anwendung der Absätze (2) und (3) mehrere Spieler einen Tabellenplatz teilen, dann teilen sie ihre Geldpreise. Für alle anderen Zwecke werden ihre Tabellenplätze durch Los unterschieden.

E. Preise

(1) Der DGoB setzt für die ersten drei Plätze Geldpreise in Höhe von 75/50/25 Euro aus.

(2) Der DGoB ehrt alle weiteren Teilnehmer mit Preisen, die mindestens vier Siegpunkte erspielt haben. Hierbei werden Sachpreise, zum Beispiel Buchpreise, empfohlen. Die Finanzierung der Preise soll im Rahmen des zugewiesenen Budgets oder durch Sponsoren erfolgen.

§8 Teilnahme an internationalen Jugend-Go-Turnieren

(1) Wird der DGoB aufgefordert, für internationale Jugend-Go-Turniere Teilnehmer zu nominieren, so wird nach den Vorjahresergebnissen der DJGM vorgegangen. Dabei werden nur teilnahmeberechtigte Spieler berücksichtigt.

(2) Wenn die letzte DJGM mehr als zwei Jahre zurückliegt oder wenn der DGoB der Auffassung ist, dass die verbleibende Zeit nicht ausreicht, um nach Absatz (1) Teilnehmer zu bestimmen, kann er auch die stärksten Spieler nominieren, die greifbar und teilnahmeberechtigt sind.

(3) Handelt es sich um eine Europameisterschaft oder ein vergleichbares Turnier (dies stellt der DGoB auf Antrag fest), so stellt der DGoB sicher, dass den Spielern durch die Teilnahme entstandene Kosten erstattet werden, und zwar

- die tatsächlichen Fahrt- und Übernachtungskosten ,

- unter Anrechnung von Förderungen (Reisezuschuss und Taschengeld) durch den Veranstalter oder Sponsoren,

- davon maximal 75% und

- maximal 300 Euro.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Diese Turnierordnung tritt am 1.1.2002 in Kraft.


Ergänzende Informationen

§1(1): Dem DGoB (vertreten durch seinen Vorstand) erwachsen aus der Turnierordnung zahlreiche Aufgaben. Es wird vom DGoB-Vorstand erwartet, dass er wenigstens den Großteil der ihm aus der Turnierordnung erwachsenden Aufgaben an einen Fachsekretär "Deutsche Meisterschaften" zur weitgehend eigenverantwortlichen Erledigung delegiert.

§2(2): Es wird "gutes Spielmaterial" gewünscht. Damit sind solide, vorzugsweise ungeteilte Bretter, Glas- oder Muschel-/Schiefersteine und gut ablesbare, standfeste Uhren gemeint. Das Spielmaterial soll einen neuwertigen Eindruck machen.

§3(6)/§7B(4): Das Byoyomi versteht sich "ohne Aufbrauchen der Restzeit", d.h. nachdem alle Steine eines Byoyomiblocks weggespielt wurden, werden Steine und Zeit exakt wie angegeben neu bestellt.

§4(2): Es ist wichtig, dass diejenigen Teilnehmer, die das Ergebnis an der Spitze beeinflussen, alle Runden mitspielen. Im hinteren Feld können Ausnahmen zugelassen werden.

§5(3): Hierzu zählen insbesondere WAGC, Europäischer Go-Kongress, ein Profiturnier mit WM-Charakter und europäischer Amateurbeteiligung, eine Amateur-WM wie z.B. die Jugend-WM, ein bedeutendes europäisches Turnier für europäische Spitzenspieler wie z.B. Fujitsu oder Ing-Memorial, eine EM wie z.B. die Jugend-EM, Go-Konferenzen, große internationale Turniere wie Paris, Amsterdam, Hamburger Affensprung, Spielemesse Essen. Es werden vorzugsweise solche Ereignisse berücksichtigt, bei denen ein DM-Teilnehmer betroffen ist oder voraussichtlich sein wird.

§7A(2): Die Teilnehmer können auch externe Schiedsrichter wählen, wenn sie nicht selbst schiedssprechen wollen.

§7B(2)/§7B(3): Bei der Verwendung des Losungsprogramms "MacMahon" von Christoph Gerlach ist im Falle einer ungeraden Zahl von Teilnehmern in einer Runde ein zusätzlicher Teilnehmer "Freilos" anzulegen. Dieses Freilos hat dieselbe Spielstärke wir der nominell schwächste tatsächliche Teilnehmer und verliert im Turnierverlauf jede seiner Partien.

§7D(3): Für die erste Runde des Entscheidungsturniers wird die Zahl der Spieler durch Freilose auf eine Zweierpotenz aufgestockt. Die Paarungen werden gelost.

§7E(1): Die Geldpreise sollen den Teilnehmern möglichst unmittelbar nach Abschluss des Turniers durch den Turnierleiter ausgehändigt werden. Den notwendigen Geldtransfer sollte der Turnierleiter mit dem Schatzmeister des DGoB klären.

§8(1): Da die Jugend-Weltmeisterschaft zur Zeit kein Nominierungs-, sondern ein Einladungsturnier ist, zu dem sich die Besten der Europameisterschaft qualifizieren, fällt sie nicht unter diese Regelung. Deshalb gibt es hierfür auch keine Kandidatenliste.

§8(2): Das Kriterium "stärksten" kann dabei durch den DGoB beliebig interpretiert werden. Durch die Turnierordnung wird weder ein Vorgehen nach nomineller Spielstärke, noch nach der Ratingliste, noch nach Ergebnissen bei alten oder anderen Deutschen Meisterschaften vorgeschrieben.

§8(3): Dies gilt auch, wenn die Europameisterschaft (wie zur Zeit) ein offenes Turnier ist! Neben den Spielern, deren Teilnahme finanziell gefördert wird, soll der DGoB jedoch auch andere Jugendliche von der Möglichkeit der Teilnahme an der EM unterrichten und zu Fahrgemeinschaften auffordern.


© DGoB -  letzte Aktualisierung: 2010-09-03 , webmaster@dgob.de