In der Fassung vom 18.11.2001;
in Kraft getreten am 01.01.2002;
zuletzt geändert am 12.03.2010.
§1 Allgemeines
(1) Der Deutsche Go-Bund (kurz DGoB) veranstaltet jährlich die Deutsche
Jugend-Go-Meisterschaft (kurz DJGM), falls sich ein Ausrichter findet.
§2 Austragungsbedingungen
(1) Der Ausrichter, der Turnierleiter und der DGoB sind gemeinsam
verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers und für
würdevolle und dem Turnier angemessene Austragungsbedingungen.
(2) Es sollen gewährleistet sein a) Verfügbarkeit und Einhaltung der
Turnierordnung, b) Ruhe, c) ausreichend helles Licht, d) ordentliche Tische
und Stühle, e) gutes Spielmaterial und f) Rauchverbot.
(3) Mit der Teilnahme an der Meisterschaft erklären sich die
Spieler damit einverstanden, dass ihre Namen und Spielstärken sowie Clubs
bzw. Wohnorte in
Ergebnislisten und Turnierberichten veröffentlicht werden dürfen.
§3 Das Spiel
(1) Es wird nach in Deutschland üblichen japanischen Regeln gespielt.
(2) Die Spieler haben sich sportlich zu verhalten.
(3) Gefangene sind für den Gegner sichtbar hinzulegen.
(4) Das Drücken der Uhr beendet einen Zug oder ein Passen.
(5) Die Uhr kann zum Entfernen von mindestens drei Steinen oder zum
Partieende angehalten werden, außerdem in unumgänglichen Fällen wie einem
Streitfall, intolerablen Störungen durch Außeneinflüsse, einem Bedürfnis
im oder kurz vor dem Byoyomi usw.
(6) Byoyomi
(a) In einem Byoyomiblock sollen die Byoyomisteine vom Spieler selbst
abgezählt werden, während der Gegner die Byoyomizeit auf der Uhr
einstellt. Beide Spieler bewilligen die eingestellte Byoyomizeit und die
abgezählten Byoyomisteine. Während dieses Vorgangs ist die Uhr anzuhalten.
(b) Byoyomisteine sind für den Gegner sichtbar hinzulegen.
(c) In jedem Byoyomiblock sind vom Spieler in höchstens der Byoyomizeit
die Byoyomisteine zu legen, woraufhin ein neuer Byoyomiblock eingestellt
wird. Zum Passen im Byoyomi wird ein Byoyomistein zurückgelegt.
(d) Überschreiten der Byoyomizeit verliert die Partie.
(7) Streitfälle werden von den Schiedsstellen nach bestem Wissen und
Gewissen gelöst.
§4 Teilnahme
(1) An der DJGM kann jeder Go-Spieler teilnehmen, der folgende
Bedingungen erfüllt:
- Alter unter 18 Jahren (Stichtag ist der 01.01. des
Meisterschaftsjahres)
- Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB
- Spielstärke mindestens 20-Kyu
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder seit mindestens einem Jahr
Hauptwohnsitz in Deutschland
(2) Jeder Teilnehmer spielt alle Runden mit.
(3) Ein Startgeld wird nicht erhoben.
§5 Ausrichtung
(1) Der DGoB entscheidet über den Ausrichter der DJGM. Dabei soll eine
Rotation durch die Landesverbände des DGoB gleichermaßen berücksichtigt
werden wie die Verteilung potentieller Teilnehmer in Deutschland.
(2) Der DGoB erstattet dem Ausrichter angefallene Kosten bis zu 250 Euro.
Liegen die Kosten des Ausrichters darüber, so kann eine volle Erstattung
beim DGoB beantragt werden.
(3) Der Termin ist so zu wählen, dass es für keinen
teilnahmeberechtigten Spieler zu einem Terminkonflikt mit einem anderen
nationalen oder internationalen Go-Ereignis von ausgewiesenem Stellenwert
kommt, so denn dies dem DGoB möglich ist. Wenn möglich ist
der Termin so wählen, dass er nicht
in den Sommerferien liegt.
Für die Deutsche Jugendmeisterschaft stehen pro Jahr insgesamt
300 Euro an Fahrtkostenzuschüssen zur Verfügung, die beim
Fachsekretariat beantragt werden können.
§6 Ausschreibung
(1) Die DJGM ist vom DGoB auszuschreiben. Die Ausschreibung soll drei,
muss spätestens einen Monat vor Beginn des Turniers in der Deutschen
Go-Zeitung oder sonst in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Die
Ausschreibung muss folgende Angaben enthalten:
- Turnierort
- Zeitplan
- Anmeldeschluss
- Teilnahmebedingungen
- Turniersystem und Bedenkzeiten
- Preise und Bedeutung für die Teilnahme an internationalen Turnieren
- Kontaktperson für Anmeldung, Quartiere und Rückfragen
§7 Durchführung
A. Turnierleitung, Schiedsgericht
(1) Der DGoB benennt einen Turnierleiter.
(2) Die Teilnehmer wählen ein Schiedsgericht mit drei Mitgliedern. Die
Wahl kann durch Akklamation geschehen.
(3) Über Streitfragen entscheidet zunächst der Turnierleiter. Falls
eine der beiden streitenden Parteien mit der Entscheidung nicht
einverstanden ist, so kann diese das Schiedsgericht anrufen, welches eine
endgültige Entscheidung fällt.
B. Turniermodus
(1) Bei 6 oder weniger Teilnehmern wird "jeder gegen jeden"
gespielt.
(2) Bei 7 oder mehr Teilnehmern werden fünf
Runden nach dem McMahon-System ausgetragen. Die Spitzengruppe wird dabei so
festgelegt, dass sie mindestens die sechs meldestärksten Teilnehmer
umfasst. Diese Teilnehmer geben und nehmen keine Vorgabe. Die übrigen
Teilnehmer spielen mit Vorgabe, falls sich ihre McMahonpunktzahlen von der
ihres Gegners um mindestens 2 Punkte unterscheidet.
(3) In Partien ohne Vorgabe erhält Weiß 6
Komi. In Partien mit Vorgabe führt der Spieler mit der höheren
McMahonpunktzahl die weißen Steine. Die Anzahl der Vorgabesteine und die Höhe
des Komi für Weiß ergeben sich wie folgt aus der Differenz zur
McMahonpunktzahlen von Schwarz:
McMahon-Differenz
Vorgabesteine Komi
2 0
0
2,5 2
6
3 2
0
3,5 3
6
4 3
0
4,5 4
6
5 4
0
usw.
Die ersten 9 Vorgabesteine werden auf die Hoshi
gesetzt; über die Platzierung etwaiger weiterer Vorgabesteine entscheidet
Schwarz.
(4) Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 60 Minuten plus jeweils 10 Steine
in 5 Minuten Byoyomi.
C. Zeitplan
(1) Es ist folgender Zeitplan maßgeblich, soweit der DGoB im
Einvernehmen mit Turnierleiter und Ausrichter nichts Abweichendes bestimmt:
1. Runde: Samstag, 13.00 Uhr
2. Runde: Samstag, 16.00 Uhr
3. Runde: Samstag, 19.00 Uhr
4. Runde: Sonntag, 10.00 Uhr
5. Runde: Sonntag, 14.00 Uhr
(2) Der Turnierleiter bestimmt über den Start einer Runde und startet
ggf. die Uhren.
(3) Verspäten sich beide Spieler, so wird die verstrichene Zeit beim
Erscheinen des ersten Spielers auf beide Spieler zu gleichen Teilen
aufgeteilt.
(4) Eine Partie ist von einem Spieler kampflos verloren, wenn er nicht
innerhalb einer halben Stunde nach der vom Turnierleiter festgelegten
Startzeit zum Spielen der Partie angetreten ist. Gilt dies für beide
Spieler, so haben beide die Partie kampflos verloren.
D. Wertung
(1) Nach Beendigung des Turniers wird vom Turnierleiter eine Tabelle
erstellt, aus der die Platzierungen aller Teilnehmer hervorgehen.
(2) Bei Gleichheit der MacMahonpunkte werden zur Bestimmung der
Platzierungen folgende Kriterien nacheinander angewandt:
1. Summe der Gegnerpunkte (SOS)
2. Summe der Summen der Gegnerpunkte der Gegner (SOSOS)
3. Direkter Vergleich
Bei der Berechnung von SOS und SOSOS ist eine etwaige Vorgabe zu berücksichtigen.
(3) Wenn nach Absatz (2) mehrere Spieler an der Tabellenspitze sind, so
wird unter diesen ein Turnier nach dem Knockout-System um den ersten Platz
und den Titel "Deutscher Jugend-Meister" ausgespielt. Die
unterlegenen Spieler teilen sich Platz 2. Dabei hat jeder Spieler 20 Minuten
Bedenkzeit und kein Byoyomi. Die Farbwahl wird durch Nigiri bestimmt. Weiß
erhält 6 Komi und gewinnt Jigo.
(4) Wenn sich nach Anwendung der Absätze (2) und (3) mehrere Spieler
einen Tabellenplatz teilen, dann teilen sie ihre Geldpreise. Für alle
anderen Zwecke werden ihre Tabellenplätze durch Los unterschieden.
E. Preise
(1) Der DGoB setzt für die ersten drei Plätze Geldpreise in Höhe von
75/50/25 Euro aus.
(2) Der DGoB ehrt alle weiteren Teilnehmer mit Preisen, die mindestens
vier Siegpunkte erspielt haben. Hierbei werden Sachpreise, zum Beispiel
Buchpreise, empfohlen. Die Finanzierung der Preise soll im Rahmen des
zugewiesenen Budgets oder durch Sponsoren erfolgen.
§8 Teilnahme an internationalen Jugend-Go-Turnieren
(1) Wird der DGoB aufgefordert, für internationale Jugend-Go-Turniere
Teilnehmer zu nominieren, so wird nach den Vorjahresergebnissen der DJGM
vorgegangen. Dabei werden nur teilnahmeberechtigte Spieler berücksichtigt.
(2) Wenn die letzte DJGM mehr als zwei Jahre zurückliegt oder wenn der
DGoB der Auffassung ist, dass die verbleibende Zeit nicht ausreicht, um nach
Absatz (1) Teilnehmer zu bestimmen, kann er auch die stärksten Spieler
nominieren, die greifbar und teilnahmeberechtigt sind.
(3) Handelt es sich um eine Europameisterschaft oder ein vergleichbares
Turnier (dies stellt der DGoB auf Antrag fest), so stellt der DGoB sicher,
dass den Spielern durch die Teilnahme entstandene Kosten erstattet werden,
und zwar
- die tatsächlichen Fahrt- und Übernachtungskosten ,
- unter Anrechnung von Förderungen (Reisezuschuss und Taschengeld) durch
den Veranstalter oder Sponsoren,
- davon maximal 75% und
- maximal 300 Euro.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Diese Turnierordnung tritt am 1.1.2002 in Kraft.
Ergänzende Informationen
§1(1): Dem DGoB (vertreten durch seinen Vorstand) erwachsen aus
der Turnierordnung zahlreiche Aufgaben. Es wird vom DGoB-Vorstand erwartet,
dass er wenigstens den Großteil der ihm aus der Turnierordnung erwachsenden
Aufgaben an einen Fachsekretär "Deutsche Meisterschaften" zur
weitgehend eigenverantwortlichen Erledigung delegiert.
§2(2): Es wird "gutes Spielmaterial" gewünscht. Damit
sind solide, vorzugsweise ungeteilte Bretter, Glas- oder
Muschel-/Schiefersteine und gut ablesbare, standfeste Uhren gemeint. Das
Spielmaterial soll einen neuwertigen Eindruck machen.
§3(6)/§7B(4): Das Byoyomi versteht sich "ohne Aufbrauchen
der Restzeit", d.h. nachdem alle Steine eines Byoyomiblocks weggespielt
wurden, werden Steine und Zeit exakt wie angegeben neu bestellt.
§4(2): Es ist wichtig, dass diejenigen Teilnehmer, die das
Ergebnis an der Spitze beeinflussen, alle Runden mitspielen. Im hinteren
Feld können Ausnahmen zugelassen werden.
§5(3): Hierzu zählen insbesondere WAGC, Europäischer
Go-Kongress, ein Profiturnier mit WM-Charakter und europäischer
Amateurbeteiligung, eine Amateur-WM wie z.B. die Jugend-WM, ein bedeutendes
europäisches Turnier für europäische Spitzenspieler wie z.B. Fujitsu oder
Ing-Memorial, eine EM wie z.B. die Jugend-EM, Go-Konferenzen, große
internationale Turniere wie Paris, Amsterdam, Hamburger Affensprung,
Spielemesse Essen. Es werden vorzugsweise solche Ereignisse berücksichtigt,
bei denen ein DM-Teilnehmer betroffen ist oder voraussichtlich sein wird.
§7A(2): Die Teilnehmer können auch externe Schiedsrichter wählen,
wenn sie nicht selbst schiedssprechen wollen.
§7B(2)/§7B(3): Bei der Verwendung des Losungsprogramms "MacMahon"
von Christoph Gerlach ist im Falle einer ungeraden Zahl von Teilnehmern in
einer Runde ein zusätzlicher Teilnehmer "Freilos" anzulegen.
Dieses Freilos hat dieselbe Spielstärke wir der nominell schwächste tatsächliche
Teilnehmer und verliert im Turnierverlauf jede seiner Partien.
§7D(3): Für die erste Runde des Entscheidungsturniers wird die
Zahl der Spieler durch Freilose auf eine Zweierpotenz aufgestockt. Die
Paarungen werden gelost.
§7E(1): Die Geldpreise sollen den Teilnehmern möglichst
unmittelbar nach Abschluss des Turniers durch den Turnierleiter ausgehändigt
werden. Den notwendigen Geldtransfer sollte der Turnierleiter mit dem
Schatzmeister des DGoB klären.
§8(1): Da die Jugend-Weltmeisterschaft zur Zeit kein
Nominierungs-, sondern ein Einladungsturnier ist, zu dem sich die Besten der
Europameisterschaft qualifizieren, fällt sie nicht unter diese Regelung.
Deshalb gibt es hierfür auch keine Kandidatenliste.
§8(2): Das Kriterium "stärksten" kann dabei durch den
DGoB beliebig interpretiert werden. Durch die Turnierordnung wird weder ein
Vorgehen nach nomineller Spielstärke, noch nach der Ratingliste, noch nach
Ergebnissen bei alten oder anderen Deutschen Meisterschaften vorgeschrieben.
§8(3): Dies gilt auch, wenn die Europameisterschaft (wie zur
Zeit) ein offenes Turnier ist! Neben den Spielern, deren Teilnahme
finanziell gefördert wird, soll der DGoB jedoch auch andere Jugendliche von
der Möglichkeit der Teilnahme an der EM unterrichten und zu
Fahrgemeinschaften auffordern.
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