In der Fassung vom 18.11.2001;
in Kraft getreten am 01.01.2002;
zuletzt geändert am 12.03.2010
§1 Allgemeines
(1) Der Deutsche Go-Bund (kurz DGoB) veranstaltet jährlich die Deutsche
Blitz-Go-Meisterschaft (kurz DBGM), falls sich ein Ausrichter findet.
§2 Austragungsbedingungen
(1) Der Ausrichter, der Turnierleiter und der DGoB sind gemeinsam
verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers und für
würdevolle und dem Turnier angemessene Austragungsbedingungen.
(2) Es sollen gewährleistet sein a) Verfügbarkeit und Einhaltung der
Turnierordnung, b) Ruhe, c) ausreichend helles Licht, d) ordentliche Tische
und Stühle, e) gutes Spielmaterial und f) Rauchverbot.
(3) Mit der Teilnahme an der Meisterschaft erklären sich die
Spieler damit einverstanden, dass ihre Namen und Spielstärken sowie Clubs
bzw. Wohnorte in
Ergebnislisten und Turnierberichten veröffentlicht werden dürfen.
§3 Das Spiel
(1) Es wird nach in Deutschland üblichen japanischen Regeln gespielt.
(2) Die Spieler haben sich sportlich zu verhalten. Der Gegner darf beim
Setzen oder Uhrdrücken nicht behindert werden.
(3) Vor dem Start der Partie vergewissern sich die Spieler über die
Lauffähigkeit der Uhr und die korrekte Zeiteinstellung. Weiß entscheidet,
ob die Uhr rechts oder links des Brettes steht, und drückt zuerst die Uhr,
bevor Schwarz zieht.
(4) Gefangene sind für den Gegner sichtbar hinzulegen.
(5) Das Drücken der Uhr beendet einen Zug oder ein Passen und gibt dem
Gegner das Recht zum Ziehen oder Passen. Die Uhr ist mit der Hand zu drücken,
welche gerade einen Stein gesetzt hat.
(6) Die Uhr kann zum Entfernen von mindestens drei Steinen angehalten
werden, außerdem in unumgänglichen Fällen wie einem Streitfall, einer
fahrlässig zerstörten Stellung, intolerablen Störungen durch Außeneinflüsse
usw.
(7) Überschreiten der Zeit verliert die Partie.
(8) Jeder legale Zug und jedes legale Passen werden als sportlich
angesehen. Wenn es jedoch nur noch Neutrale gibt und wenn der Gegner gerade
gepasst hat, dann ist Passen Pflicht.
(9) Gibt es nach aufeinander folgendem Passen beider Spieler nur noch
Neutrale, dann belegen die Spieler sie. Andernfalls wird die Zeit jedes
Spielers auf 1 Minute gestellt und die Partie wieder aufgenommen, wobei
derjenige, der zuletzt gepasst hat, als Zweiter spielt.
(10) Streitfälle werden von den Schiedsstellen nach bestem Wissen und
Gewissen gelöst.
§4 Teilnahme
(1) An der DBGM kann jeder Go-Spieler teilnehmen, der folgende
Bedingungen erfüllt:
- Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB
- Spielstärke mindestens 3-Dan
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder seit mindestens 5 Jahren
Hauptwohnsitz in Deutschland
(2) Jeder Teilnehmer spielt alle Runden mit.
(3) Ein Startgeld bis zu 15 Euro kann erhoben werden.
(4) Um Freilose zu vermeiden, kann der Turnierleiter bei einer
ungeraden Anzahl von Teilnehmern einen schwächeren Spieler zur
Teilnahme zulassen, sofern dieser die übrigen Teilnahmebedingungen
erfüllt.
§5 Ausrichtung
(1) Der DGoB entscheidet über den Ausrichter der DBGM. Dabei soll eine
Rotation durch die Landesverbände des DGoB gleichermaßen berücksichtigt
werden wie die Verteilung potentieller Teilnehmer in Deutschland.
(2) Eine Erstattung von dem Ausrichter anfallenden Kosten ist
nicht vorgesehen. Dennoch wird die Möglichkeit eingeräumt, eine
Erstattung der Kosten vom DGoB-Vorstand zu beantragen, der dann
darüber entscheidet.
(3) Der Termin ist so zu wählen, dass es für keinen
teilnahmeberechtigten Spieler zu einem Terminkonflikt mit einem anderen
nationalen Go-Ereignis von ausgewiesenem Stellenwert kommt. Nachrangig gilt
das auch für internationale Go-Ereignisse, so denn dies dem DGoB möglich
ist. Wenn möglich ist der Termin so wählen, dass er nicht
in den Sommerferien liegt.
§6 Ausschreibung
(1) Die DBGM ist vom DGoB auszuschreiben. Die Ausschreibung soll drei,
muss spätestens einen Monat vor Beginn des Turniers in der Deutschen
Go-Zeitung oder sonst in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Die
Ausschreibung muss folgende Angaben enthalten:
- Turnierort
- ungefährer Zeitplan
- Anmeldeschluss
- Teilnahmebedingungen
- Turniersystem und Bedenkzeiten
- Preise und Bedeutung für die Teilnahme an internationalen Turnieren
- Kontaktperson für Anmeldung, Quartiere und Rückfragen
§7 Durchführung
A. Turnierleitung, Schiedsgericht
(1) Der DGoB benennt einen Turnierleiter.
(2) Die Teilnehmer wählen aus den eigenen Reihen ein Schiedsgericht mit
drei Mitgliedern. Die Wahl kann durch Akklamation geschehen.
(3) Über Streitfragen entscheidet zunächst der Turnierleiter. Falls
eine der beiden streitenden Parteien mit der Entscheidung nicht
einverstanden ist, so kann diese das Schiedsgericht anrufen, welches eine
endgültige Entscheidung fällt.
B. Turniermodus
(1) Bei 10 oder weniger Teilnehmern wird doppeltes (bzw. vierfaches,
sechsfaches, ...) "jeder gegen jeden" gespielt. Es gibt so viele
Runden wie möglich, jedoch höchstens 20, und keinen Rundenüberhang im
doppelten "jeder gegen jeden".
(2) Bei 11 oder mehr Teilnehmern werden 16 Runden nach dem Schweizer
System ausgetragen.
(3) Weiß erhält 6 Komi.
(4) Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 10 Minuten und kein Byoyomi.
C. Zeitplan
(1) Das Turnier findet entweder an einem Samstag oder an einem Sonntag
statt. Der Turnierleiter verkündet unmittelbar vor Turnierbeginn den endgültigen
Zeitplan.
(2) Der Turnierleiter bestimmt über den Start einer Runde.
(3) Eine Partie ist von einem Spieler kampflos verloren, wenn er nicht
innerhalb von drei Minuten nach der vom Turnierleiter festgelegten Startzeit
zum Spielen der Partie angetreten ist. Gilt dies für beide Spieler, so
haben beide die Partie kampflos verloren.
D. Wertung
(1) Nach Beendigung des Turniers wird vom Turnierleiter eine Tabelle
erstellt, aus der die Platzierungen aller Teilnehmer hervorgehen.
(2) Bei Punktgleichheit werden folgende Kriterien nacheinander angewandt:
1. Summe der Gegnerpunkte (SOS)
2. Summe der Summen der Gegnerpunkte der Gegner (SOSOS)
3. Direkter Vergleich
(3) Wenn nach Absatz (2) mehrere Spieler an der Tabellenspitze sind, so
wird unter diesen ein Turnier nach dem Knockout-System um den ersten Platz
und den Titel "Deutscher Blitz-Meister" ausgespielt. Die
unterlegenen Spieler teilen sich Platz 2. Dabei hat jeder Spieler 10 Minuten
Bedenkzeit und kein Byoyomi. Die Farbwahl wird durch Nigiri bestimmt. Weiß
erhält 6 Komi und gewinnt Jigo.
(4) Wenn sich nach Anwendung der Absätze (2) und (3) mehrere Spieler
einen Tabellenplatz teilen, dann teilen sie ihre Geldpreise. Für alle
anderen Zwecke werden ihre Tabellenplätze durch Los unterschieden.
E. Preise
(1) Der DGoB setzt in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl die
folgenden Geldpreise aus:
(a) Bei weniger als acht Teilnehmern gibt es keine Geldpreise.
(b) Ab acht Teilnehmern für die ersten drei Plätze Geldpreise in
Höhe von 75/50/25 Euro.
§8 Teilnahme an internationalen Blitz-Go-Turnieren
(1) Wird der DGoB aufgefordert, für internationale Blitz-Go-Turniere
Teilnehmer zu nominieren, so wird nach den Ergebnissen der letzten DBGM
vorgegangen. Dabei werden nur teilnahmeberechtigte Spieler berücksichtigt.
(2) Liegt jedoch die letzte DBGM mehr als zwei Jahre zurück, so wird
nach der letzten Endrunde und dann nach der letzten Vorrunde zur Deutschen
Go-Einzelmeisterschaft vorgegangen. Dabei werden nur teilnahmeberechtigte
Spieler berücksichtigt.
(3) Wenn der DGoB der Auffassung ist, dass die verbleibende Zeit nicht
ausreicht, um nach Absatz (1) bzw. (2) Teilnehmer zu bestimmen, kann er auch
die stärksten Spieler nominieren, die greifbar und teilnahmeberechtigt
sind.
(4) Handelt es sich um eine Europameisterschaft oder ein vergleichbares
Turnier (dies stellt der DGoB auf Antrag fest), so stellt der DGoB sicher,
dass den Spielern durch die Teilnahme entstandene Fahrt- und
Übernachtungskosten erstattet
werden, und zwar
- unter Anrechnung von Förderungen (Reisezuschuss und Taschengeld) durch
den Veranstalter oder Sponsoren,
- davon maximal 50% und
- maximal 200 Euro.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Diese Turnierordnung tritt am 1.1.2002 in Kraft
Ergänzende Informationen
§1(1): Dem DGoB (vertreten durch seinen Vorstand) erwachsen aus
der Turnierordnung zahlreiche Aufgaben. Es wird vom DGoB-Vorstand erwartet,
dass er wenigstens den Großteil der ihm aus der Turnierordnung erwachsenden
Aufgaben an einen Fachsekretär "Deutsche Meisterschaften" zur
weitgehend eigenverantwortlichen Erledigung delegiert.
§2(2): Es wird "gutes Spielmaterial" gewünscht. Damit
sind solide, vorzugsweise ungeteilte Bretter sowie Glas- oder
Muschel-/Schiefersteine gemeint. Das Spielmaterial soll einen neuwertigen
Eindruck machen. Die Uhren sollen standfest, gut ablesbar und schnell
bedienbar sein. Vor dem Turnier vergewissert sich der Turnierleiter ihrer
Funktionstüchtigkeit. Als Qualitätsmaßstab für Uhren möge die folgende
Liste dienen:
| Gute Uhren: |
- praktisch alle digitalen Uhren außer Ing-Fabrikaten |
| - Garde |
| - manche teuren analogen Schachuhren |
| Durchschnittliche Uhren: |
- kleine Schachuhren mit großen Tasten |
| - manche teuren analogen Schachuhren |
| Schlechte Uhren: |
- Ing-Fabrikate |
| - kleine Schachuhren mit dünnen Tasten |
| - osteuropäische Plastikuhren |
§3(2): Unklares Platzieren eines Steins, Halten der Hand über
der Uhr nach dem Drücken oder Setzen auf Zeit des Gegners sind
Behinderungen des Gegners.
§3(7): Partieverlust durch Überschreiten der Zeit beendet die
Partie. Als Konsequenz kann der Gegner nicht ebenfalls auf Zeit verlieren,
wenn er auf die abgelaufene Zeit hinweist und nicht mehr die Uhr drückt.
Passen beide Spieler aufeinander folgend, so stoppt das die Zeit in dem
Augenblick, da der zweite Spieler zum Passen die Uhr drückt. Bis zu diesem
Augenblick einschließlich ist ein Verlieren durch Zeit möglich.
§3(8+9): Neutrale umfassen auch Nachdeckungszüge, die durch das
Belegen anderer Neutraler erzwungen werden. Ausgenommen sind jedoch Annäherungszüge
in Semeais und Schlagen oder Decken selbständiger Endspielkos.
§3(8): Der Zeitpunkt, da der Gegner passt und nur noch Neutrale
vorhanden sind, ist der scharfe Übergang von Sportlichkeit zu
Unsportlichkeit: Vorher darf der Spieler den Gegner über die Zeit zu
treiben versuchen; nachher darf er das nicht mehr.
§5(3): Hierzu zählen insbesondere WAGC, Europäischer
Go-Kongress, ein Profiturnier mit WM-Charakter und europäischer
Amateurbeteiligung, eine Amateur-WM wie z.B. die Jugend-WM, ein bedeutendes
europäisches Turnier für europäische Spitzenspieler wie z.B. Fujitsu oder
Ing-Memorial, eine EM wie z.B. die Paar-Go-EM, Go-Konferenzen, große
internationale Turniere wie Paris, Amsterdam, Hamburger Affensprung,
Spielemesse Essen. Es werden vorzugsweise solche Ereignisse berücksichtigt,
bei denen ein DM-Teilnehmer betroffen ist oder voraussichtlich sein wird.
§7B(1): Je nach Teilnehmerzahl gibt es also so viele Runden:
| Teilnehmer |
jeder gegen jeden |
Runden insgesamt |
| 9-10 |
doppelt |
18 |
| 7-8 |
doppelt |
14 |
| 5-6 |
vierfach |
20 |
| 3-4 |
sechsfach |
18 |
| 2 |
20fach |
20 |
Dabei werden die Runden wie folgt durchgeführt: Die Teilnehmer werden
durchnummeriert. Bei ungerader Teilnehmerzahl erhält das Freilos die Nummer
1. Der Erstgenannte in der unten stehenden Tabelle führt im ersten
(dritten, fünften, ...) Durchlauf des "jeder gegen jeden" die
schwarzen, im zweiten (vierten, sechsten, ...) Durchlauf die weißen Steine.
| Teilnehmer |
Runde |
Paarungen |
| 2 |
1. Runde |
1-2 |
|
| 3-4 |
1. Runde |
1-2 |
3-4 |
|
| 2. Runde |
4-1 |
2-3 |
|
| 3. Runde |
1-3 |
4-2 |
|
| 5-6 |
1. Runde |
1-2 |
6-3 |
4-5 |
|
| 2. Runde |
6-1 |
3-4 |
5-2 |
|
| 3. Runde |
1-5 |
2-3 |
4-6 |
|
| 4. Runde |
4-1 |
3-5 |
6-2 |
|
| 5. Runde |
1-3 |
2-4 |
5-6 |
|
| 7-8 |
1. Runde |
1-2 |
3-8 |
5-6 |
7-4 |
|
| 2. Runde |
8-1 |
2-7 |
4-5 |
6-3 |
|
| 3. Runde |
1-7 |
3-4 |
5-2 |
8-6 |
|
| 4. Runde |
6-1 |
2-3 |
4-8 |
7-5 |
|
| 5. Runde |
1-5 |
3-7 |
6-4 |
8-2 |
|
| 6. Runde |
4-1 |
2-6 |
5-3 |
7-8 |
|
| 7. Runde |
1-3 |
4-2 |
6-7 |
8-5 |
|
| 9-10 |
1. Runde |
1-2 |
4-9 |
6-7 |
8-5 |
10-3 |
| 2. Runde |
10-1 |
3-8 |
5-6 |
7-4 |
9-2 |
| 3. Runde |
1-9 |
2-7 |
4-5 |
6-3 |
8-10 |
| 4. Runde |
8-1 |
3-4 |
5-2 |
7-9 |
10-6 |
| 5. Runde |
1-7 |
2-3 |
4-10 |
6-8 |
9-5 |
| 6. Runde |
6-1 |
3-9 |
5-7 |
8-4 |
10-2 |
| 7. Runde |
1-5 |
2-8 |
4-6 |
7-3 |
9-10 |
| 8. Runde |
4-1 |
3-5 |
6-2 |
8-9 |
10-7 |
| 9. Runde |
1-3 |
2-4 |
5-10 |
7-8 |
9-6 |
§7B(2): Zwei Spieler dürfen nicht mehr als zweimal gegeneinander
gepaart werden. Wenn zwei Spieler zum zweiten Mal aufeinander treffen, so
spielen sie gegenüber dem ersten Mal mit vertauschten Farben.
Bei der Verwendung des Losungsprogramms "MacMahon" von
Christoph Gerlach ist im Falle einer ungeraden Zahl von Teilnehmern ein zusätzlicher
Teilnehmer "Freilos" anzulegen. Dieses Freilos verliert im
Turnierverlauf jede seiner Partien.
§7E(2): Direkter Vergleich wird als Kriterium nur herangezogen,
wenn die gleich stehenden Spieler untereinander ein einfaches oder ein
doppeltes "jeder gegen jeden" gespielt haben. Gewertet wird die
Zahl der Siegpunkte in den Partien dieser Spieler untereinander. Direkter
Vergleich wird nicht iterativ angewendet.
§7D(3): Für die erste Runde des Entscheidungsturniers wird die
Zahl der Spieler durch Freilose auf eine Zweierpotenz aufgestockt. Die
Paarungen werden gelost.
§7E(1): Die Geldpreise sollen den Teilnehmern möglichst
unmittelbar nach Abschluss des Turniers durch den Turnierleiter ausgehändigt
werden. Den notwendigen Geldtransfer sollte der Turnierleiter mit dem
Schatzmeister des DGoB klären.
§8(1): Internationale Blitz-Go-Turniere sind entsprechend angekündigt
und haben eine Grundbedenkzeit von wenigen Minuten und kein Byoyomi, keine
nennenswerte Grundbedenkzeit und ein Byoyomi von wenigen Sekunden pro Zug
oder eine vergleichbare Regelung.
§8(3): Das Kriterium "stärksten" kann dabei durch den
DGoB beliebig interpretiert werden. Durch die Turnierordnung wird weder ein
Vorgehen nach nomineller Spielstärke, noch nach der Ratingliste, noch nach
Ergebnissen bei alten oder anderen Deutschen Meisterschaften vorgeschrieben.
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