Regelung zur
Europäischen Mannschaftsmeisterschaft

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(1) Der Deutsche Go-Bund (kurz DGoB) veranstaltet keine Deutsche Mannschafts-Go-Meisterschaft, d.h. keine deutsche Meisterschaft für Mannschaften, in der nur Gleichauf-Partien vorgesehen sind.

(2) Wird der DGoB aufgefordert, für internationale Mannschafts-Go-Turniere eine Mannschaft zu nominieren, so wird nach der letzten Endrunde und dann nach der letzten Zwischenrunde zur Deutschen Go-Einzelmeisterschaft vorgegangen. Dabei werden nur teilnahmeberechtigte Spieler berücksichtigt.

(3) Wenn der DGoB der Auffassung ist, dass die verbleibende Zeit nicht ausreicht, um nach Absatz (2) Mannschaften zu bestimmen, kann er auch die stärksten Spieler nominieren, die greifbar und teilnahmeberechtigt sind.

(4) Handelt es sich um eine Europameisterschaft oder ein vergleichbares Turnier (dies stellt der DGoB auf Antrag fest), so stellt der DGoB sicher, dass den Spielern durch die Teilnahme entstandene Fahrtkosten erstattet werden, und zwar pro Spieler

- unter Anrechnung von Förderungen (Reisezuschuss und Taschengeld) durch den Veranstalter oder Sponsoren und Preisgeldern,

- davon maximal 50% und

- maximal 125 Euro.


Ergänzende Informationen

(1): Zur Zeit gibt es zu wenige Städte oder Regionen, die eine Mannschaft vernünftiger Stärke mit vier Spielern stellen könnten.

(3): Das Kriterium "stärksten" kann dabei durch den DGoB beliebig interpretiert werden. Durch diese Regelung wird weder ein Vorgehen nach nomineller Spielstärke, noch nach der Ratingliste, noch nach Ergebnissen bei Deutschen Meisterschaften vorgeschrieben.


© DGoB -  letzte Aktualisierung: 2004-02-16 13:27, webmaster@dgob.de