Go-Bundesliga Turnierordnung
Spielordnung für die Ligen des Deutschen Go-Bundes e. V.
Gültig ab August 2011
Abschnitt I: Allgemeines
§1 Allgemeines
(1) Der Deutsche Go-Bund (kurz DGoB) veranstaltet jährlich eine in Ligen
gegliederte Deutsche Go-Mannschaftsmeisterschaft.
(2) Die Deutsche Go-Manschaftsmeisterschaft soll das Go-Spiel besonders in Deutschland und über alle Spielstärken hinweg fördern.
§2 Austragungsbedingungen
(1) Die Ligenleiter und die Mannschaftsführer sowie der DGoB sind gemeinsam
verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Meisterschaft und für
würdevolle und der Meisterschaft angemessene Austragungsbedingungen.
(2) Die Partien der Ligen finden normalerweise im Internet statt. Der DGoB
benennt vor Saisonbeginn einen hierfür geeigneten Server sowie einen
Ersatzserver für Notfälle. Beide Server sind so auszuwählen, daß Zuschauer die
Partien kommentieren können, ohne deren Fortgang zu beeinflussen.
(3) Im beiderseitigen Einverständnis der Mannschaftsführer können einzelne
Mannschaftskämpfe auch an Holzbrettern gespielt werden. Dabei sollen
gewährleistet sein a) Verfügbarkeit und Einhaltung der Spielordnung, b) Ruhe, c)
ausreichend helles Licht, d) ordentliche Tische und Stühle, e) gutes
Spielmaterial und f) Rauchverbot.
§3 Das Spiel
A. Grundsätzliches
(1) Es wird nach in Deutschland üblichen japanischen Regeln gespielt.
(2) Die Spieler haben sich sportlich zu verhalten. Insbesondere dürfen sie sich
zwischen Partiebeginn und Partieende mit niemandem absprechen und weder
Literatur noch Spielprogramme zu Rate ziehen.
(3) Streitfälle werden von den Schiedsstellen nach bestem Wissen und Gewissen gelöst.
(4) Beide Spieler und beide Mannschaftsführer sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass Farben, Bedenkzeit und Komi richtig gewählt werden.
(5) Wird innerhalb der ersten fünf Züge festgestellt, dass Farben oder Bedenkzeit falsch gewählt sind, so wird die Partie abgebrochen und umgehend neu begonnen. Danach sind die Spielparameter gültig; Komi ist bei Partieende zu korrigieren.
(6) Zuschauer haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kommentare während der gesamten Partie für die Spieler unsichtbar oder unhörbar bleiben.
B. Das Spiel im Internet
(7) Schwarz fordert Weiß auf dem Server zum Beginnen der Partie auf.
(8) Serverseitiges Überschreiten der Byoyomizeit verliert die Partie.
(9) Der Spieler hat für eine gute Anbindung an den Server zu sorgen. Sollte die
Anbindung dennoch zusammenbrechen, so versucht er unverzüglich, wieder zum
Server zurückzukehren oder den Gegner und beide Mannschaftsführer über das
Anbindungsproblem zu informieren. Bei andauernden Anbindungsproblemen eines
Spielers können sich beide Mannschaftsführer in Absprache mit dem Gegner auf
eine Vertagung der Partie einigen. In diesem Fall wird die Partie mit passendem
Uhrenstand an einer Stelle wiederaufgenommen, an der der Gegner an der Reihe
ist.
C. Das Spiel am Holzbrett
(10) Gefangene sind für den Gegner sichtbar hinzulegen.
(11) Das Drücken der Uhr beendet einen Zug oder ein Passen.
(12) Die Uhr kann zum Entfernen von mindestens drei Steinen oder zum Partieende
angehalten werden, außerdem in unumgänglichen Fällen wie einem Streitfall,
intolerablen Störungen durch Außeneinflüsse, einem Bedürfnis im oder kurz vor
dem Byoyomi usw.
(13) Byoyomi
(a) In einem Byoyomiblock werden die Byoyomisteine vom Spieler selbst abgezählt,
während der Gegner die Byoyomizeit auf der Uhr einstellt. Beide Spieler
bewilligen die eingestellte Byoyomizeit und die abgezählten Byoyomisteine.
Während dieses Vorgangs ist die Uhr anzuhalten.
(b) Byoyomisteine sind für den Gegner sichtbar hinzulegen.
(c) In jedem Byoyomiblock sind vom Spieler in höchstens der Byoyomizeit die
Byoyomisteine zu legen, woraufhin ein neuer Byoyomiblock eingestellt wird. Zum
Passen im Byoyomi wird ein Byoyomistein zurückgelegt.
(d) Überschreiten der Byoyomizeit verliert die Partie.
§4 Das Schiedsgericht
(1) Der DGoB ernennt ein Schiedsgericht mit drei angesehenen und
turniererfahrenen Mitgliedern.
(2) Die reguläre Amtszeit eines Schiedsrichters beträgt drei Jahre. Eine
Wiederernennung ist möglich.
(3) Das Schiedsgericht entscheidet in letzter Instanz über alle ihm vorgelegten
Streitfälle der Ligen.
Abschnitt II: Mannschaften und Mannschaftsführer
§5 Mannschaften
(1) Jede Mannschaft benennt sich nach einem Ort in Deutschland.
(2) Einer Mannschaft gehören mindestens fünf und höchstens zehn Spieler an. Alle
Spieler der Mannschaft bis auf höchstens zwei müssen zum Meldetermin Mitglied in
einem Landesverband des DGoB sein (siehe auch §7 (4)). Zu jedem Spieler ist bei der Meldung
anzugeben, welchen persönlichen Bezug er zu dem Ort hat, für den die Mannschaft
spielt. Es wird empfohlen, in die Mannschaft höchstens einen Spieler ohne
Regionalbezug aufzunehmen.
(3) Die Spieler jeder Mannschaft sind zu Saisonbeginn durchzunummerieren. Die
ersten vier Spieler gelten als die Stammspieler, die übrigen als die
Ersatzspieler.
(4) Jeder Spieler kann für höchstens zwei Mannschaften gemeldet werden, davon maximal einmal als Stammspieler, und das auch nur, wenn seine Stamm-Mannschaft in einer tieferen Liga spielt als seine andere Mannschaft. Ist ein Spieler für zwei Mannschaften als Ersatzspieler gemeldet, so müssen diese Mannschaften in Ligen unterschiedlicher Wertigkeit spielen. Hat
ein Spieler für die eine der beiden Mannschaften gespielt, so darf er zwei
Wochen lang nicht für die andere spielen.
§6 Mannschaftsführer
(1) Jede Mannschaft wird gegenüber dem Ligaleiter, dem DGoB und den anderen
Mannschaften derselben Liga durch einen Mannschaftsführer vertreten. Der
Mannschaftsführer braucht nicht Spieler der Mannschaft zu sein. Er muss jedoch Mitglied eines Landesverbandes des DGoB sein.
(2) Ein Mannschaftsführer kann nicht zugleich auch Mannschaftsführer oder
Spieler einer anderen Mannschaft derselben Liga sein.
(3) Jeder Mannschaftsführer gibt gegenüber dem Ligaleiter eine E-Mailadresse an,
die er im Regelfall mehrmals in der Woche abruft. Diese E-Mailadresse ist den
übrigen Mannschaftsführern derselben Liga in geeigneter Form bekanntzumachen, um
hierüber Terminfragen und Schiedsfälle zu klären und Ergebnisse zu melden. Jeder
Mannschaftsführer nennt dem Ligaleiter außerdem eine Telefonnummer, unter der
er für gewöhnlich an Wochentagen zu erreichen ist.
(4) Die Spieler einer Mannschaft können gegenüber dem Ligaleiter mit
Mehrheitsbeschluss jederzeit erklären, dass sie ihren bisherigen Mannschaftsführer
durch einen anderen ersetzen.
§7 Meldung der Mannschaften
(1) Der Mannschaftsführer teilt dem DGoB jedes Jahr spätestens zum Meldeschluss
am 1. August mit, ob die Mannschaft in der kommenden Saison in den Ligen
mitspielt. Er gibt dabei gegebenenfalls eine vorläufige Aufstellung der
Mannschaft für die Saison an.
(2) Falls ein Mannschaftsführer einer bestehenden Mannschaft die Mannschaft
abmeldet, so vergewissert sich der DGoB, dass dies auch der Wille der Mannschaft
ist. Sollte die Mannschaft entgegen der Äußerung ihres Mannschaftsführers
weiterspielen wollen, so muß sie gemäß §6(4) unverzüglich einen neuen
Mannschaftsführer bestimmen.
(3) Der DGoB weist jeder gemeldeten Mannschaft bis zum 15. August gemäß §15 und
§16 eine Liga zu.
(4a) Der Mannschaftsführer gibt dem Ligaleiter bis zum 1. September die endgültige, durchnummerierte Mannschaftsmeldung bekannt. Für jeden Spieler der Mannschaft, der zum 1. September nicht Mitglied in einem Landesverband des DGoB, zahlt der Mannschaftsführer dem DGoB den Betrag von 20 Euro als Startgeld.
(4b) Nichtmitglieder, für die das Startgeld bis zum 01. Februar der laufenden Saison nicht bezahlt wurde, werden bis Saisonende gesperrt. Mannschaften, die bis zum 01. Juli das Startgeld nicht bezahlt haben dürfen sich für die nächste Saison nicht anmelden.
(4c) Sperren können durch Eintritt in einen Landesverband augehoben werden.
(4d) Die Startgeldregelung gilt nicht für Jugendliche unterhalb der ersten beiden Ligen.
(5) Falls der Ligaleiter der Meinung ist, dass die Nummerierung einer Mannschaft ungewöhnlich stark von ihrer Spielstärkenreihenfolge abweicht, so kann er den
betreffenden Mannschaftsführer bis zum 8. September zu einer Umnumerierung
verpflichten. Gegen diesen Beschluss kann der Mannschaftsführer bis zum 15.
September Widerspruch beim Schiedsgericht einlegen.
(6) In allen Ligen außer der Bundesliga und der zweiten Bundesliga kann der
Mannschaftsführer unter Einhaltung von §5(2) bis zum 1. Januar weitere Spieler
für die Mannschaft nachmelden und die Nummerierung innerhalb der Mannschaft
ändern. Wie in Absatz (5) kann der Ligaleiter bis zum 8. Januar eine
Umnummerierung vorschreiben, gegen welche der Mannschaftsführer bis zum 15.
Januar Widerspruch beim Schiedsgericht einlegen kann. Die neue
Mannschaftsaufstellung tritt am 16. Januar oder im Widerspruchsfall nach
Entscheidung des Schiedsgerichts in Kraft.
Abschnitt III: Ligen und Ligenleiter
§8 Ligenstruktur
(1) Jede Liga besteht im Regelfall aus 10 Mannschaften. Die untersten Ligen können von dieser Zahl nach oben oder unten abweichen, wenn die Paarungen für die 9 Spieltage mit Schweizer System gebildet werden. Eine Liga muss aus mindestens 5 Mannschaften bestehen.
(2) Die höchste Liga ist die Bundesliga. Sie ist eingleisig.
(3) Die zweithöchste Liga ist die zweite Bundesliga. Sie ist ebenfalls
eingleisig.
(4) Alle übrigen Ligen sind der zweiten Bundesliga direkt oder über
Zwischenligen untergeordnet. Sie können nach regionalen Gesichtspunkten
mehrgleisig als Nachbarligen gestaltet sein.
(5) Die genaue Ligenstruktur der kommenden Saison wird vom DGoB bis zum 15.
August festgelegt.
§9 Ligaleiter
(1) Der DGoB benennt für jede Liga einen Ligaleiter, der in keiner der
beteiligten Mannschaften Spieler oder Mannschaftsführer ist.
(2) Der Ligaleiter stellt den Spielplan der Liga auf, nimmt die
Ergebnismeldungen der Mannschaftsführer entgegen und organisiert in
Zusammenarbeit mit den Leitern der über-, neben- und untergeordneten Ligen
etwaige zusätzliche Aufstiegs- und Abstiegsspiele.
(3) Der Ligaleiter sorgt dafür, dass alle wichtigen Nachrichten und Ergebnisse
der Deutschen Go-Zeitung, den Internetmedien des DGoB und den Mannschaftsführern
zeitnah zur Verfügung stehen.
§10 Spielplan
(1) In einer Liga mit 5 bis 7 Mannschaften spielt jede Mannschaft zweimal gegen
jede andere Mannschaft. In der Rückrunde wird dabei die Farbverteilung im
Vergleich zur Hinrunde gewechselt.
(2) In einer Liga mit 8 bis 12 Mannschaften spielt jede Mannschaft einmal gegen
jede andere Mannschaft. Die Farben sollen dabei ausgewogen verteilt sein.
(2a) In einer Liga mit mehr als 12 Mannschaften wird im Schweizer System gespielt. Die Begegnungen des nächsten Spieltages werden spätestens eine Woche nach Beendigung des vorigen Spieltages durch den Ligaleiter veröffentlicht.
(3) Der Ligaleiter veröffentlicht zu Saisonbeginn den genauen Spielplan. Die
erstgenannte Mannschaft jeder Paarung hat dabei an den Brettern mit ungerader
Nummer Schwarz und an den Brettern mit gerader Nummer Weiß.
(4) Die Spielzeit der Liga beginnt am 15. September und dauert bis zum 31. Mai
des Folgejahres. Der reguläre Spieltermin ist jeweils ein Donnerstag um 20.30
Uhr deutscher Ortszeit. Der Ligaleiter achtet bei der Festsetzung darauf, daß
Termine nicht zu dicht liegen und Feiertage und Ferien nach Möglichkeit gemieden
werden. Sofern es die Mannschaftszahlen zulassen, sind gemeinsame Spieltermine
aller Ligen wünschenswert. In der Bundesliga sind die Termine auf jeden Fall so
zu wählen, dass es für keinen Spieler einer Mannschaft zu einem Terminkonflikt
mit einem anderen nationalen oder internationalen Go-Ereignis von ausgewiesenem
Stellenwert kommt, so denn dies dem Ligaleiter und dem DGoB möglich ist.
Abschnitt IV: Spielbetrieb
§11 Terminvereinbarung
(1) Die beiden Mannschaftsführer vereinbaren bis spätestens 10 Tage vor dem
regulären Spieltermin einer Paarung den genauen Spieltermin. Falls beide Mannschaftsführer am Holzbrett spielen wollen, so findet der Mannschaftskampf dort statt.
(2) Falls ein Mannschaftsführer zum Spieltermin der Mannschaft nicht selbst
anwesend sein kann, ernennt er gegenüber dem gegnerischen Mannschaftsführer und
dem Ligaleiter einen der anwesenden Spieler der Mannschaft zum Stellvertreter.
(3) Der genaue Spieltermin ist dem Ligaleiter bekanntzugeben und von diesem
baldmöglichst zu veröffentlichen, damit sich interessierte Zuschauer darauf
einstellen können.
(4) Der Termin eines Mannschaftskampfes im Internet darf höchstens 7 Tage vor
und keinesfalls nach dem regulären Spieltermin liegen. Die im Internet
gespielten Partien des letzten Spieltages einer Liga sollen alle zum regulären
Spieltermin stattfinden. Ausnahmen hiervon kann der Ligaleiter auf Antrag
genehmigen. Falls sich die Mannschaftsführer nicht auf einen anderen Termin
einigen können, bleibt es stets beim regulären Spieltermin.
(5) Bei der Terminvereinbarung geben beide Mannschaftsführer einander und dem
Ligaleiter die voraussichtliche Aufstellung ihrer Mannschaften bekannt und
nennen zu jedem ihrer Stamm- und Ersatzspieler den Namen, unter dem er auf dem Server in Erscheinung tritt.
§12 Mannschaftskampf
(1) Die Mannschaftsführer oder ihre Stellvertreter begrüßen einander zum
vereinbarten Spieltermin und geben einander ihre endgültigen Aufstellungen
bekannt.
(2) Alle Partien sollen pünktlich zum vereinbarten Spieltermin beginnen. Kann eine Partie 30 Minuten nach dem geplanten Termin nicht gespielt werden, so verliert das Team an diesem Brett, das dafür die Verantwortung trägt. Die Mannschaftsführer können sich innerhalb dieser 30 Minuten Wartezeit jedoch auf einen Alternativtermin verständigen, sofern er im Rahmen des Zeitfensters für diesen Spieltag liegt .
(3) Weiß erhält an allen Brettern 7 Komi.
(4) Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 60 Minuten plus Byoyomi. Das Byoyomi
beträgt im Internet 15 Steine in 5 Minuten und am Holzbrett 10 Steine in 5
Minuten.
(5) Als Schiedsstellen fungieren in erster Instanz die beiden Mannschaftsführer
oder ihre Stellvertreter, in zweiter Instanz der Ligaleiter und in dritter
Instanz das Schiedsgericht.
(6) Hat eine Mannschaft mehr Bretter gewonnen als die andere Mannschaft,
so gewinnt sie den Mannschaftskampf und erhält 2 Siegpunkte, die
unterlegene Mannschaft erhält keinen Siegpunkt. Bei Gleichstand erhalten
beide Mannschaften je einen Siegpunkt. Treten beide Mannschaften nicht
an, dann erhalten sie keinen Siegpunkt.
(7) Jede Mannschaft erhält für ein gewonnenes Brett zwei Brettpunkte, für ein
Jigo einen Brettpunkt und für ein verlorenes Brett keinen Brettpunkt. Lassen beide Mannschaften das selbe Brett frei, so gilt
dieses für beide als verloren.
(7a) Für jedes freigelassene Brett erhält die freilassende Mannschaft an den Brettern zwei bis vier einen Strafpunkt, an Brett eins zwei Strafpunkte. Das gilt auch dann, wenn das selbe Brett von beiden Mannschaften freigelassen wird.
(7b) Für die ersten vier und für je folgende drei (also 7,10, ...) Brettpunktabzüge wird zusätzlich ein Siegpunkt abgezogen.
(8) Bei einem Mannschaftskampf besetzt jede Mannschaft die Bretter 1 bis 4 mit jeweils einem ihrer Spieler in aufsteigender Nummerierung. Tritt die Mannschaft mit weniger als vier Spielern an, so kann sie abweichend hiervon Bretter unbesetzt lassen. Tritt eine Mannschaft aufgrund eines Aufstellungsfehlers nicht in aufsteigender Folge der Rangnummer an, verliert sie die Partie jedes ihrer Spieler, der eine niedrigere Rangnummer hat als einer der vor ihm aufgestellten Spieler.
(9) Der Mannschaftsführer der Siegermannschaft meldet dem Ligaleiter binnen 18 Stunden nach Beendigung des Mannschaftskampfs das Ergebnis. Bei der Ergebnismeldung sind auch die eingesetzten Spieler beider Teams zu nennen. Falls der Mannschaftskampf unentschieden endet, obliegt die Meldepflicht dem Mannschaftsführer derjenigen Mannschaft, die Schwarz an Brett 1 spielte.
§13 Tabelle
(1) Der Ligaleiter führt nach jedem Spieltag eine Tabelle aller Mannschaften der
Liga.
(2) [entfällt]
(3) Tritt eine Mannschaft während einer Saison in drei Mannschaftskämpfen nicht
an, so werden alle ihre Partien nachträglich annulliert und die Mannschaft wird
auf den letzten Platz der Liga gesetzt. Geschieht dies in einer Liga, der keine
anderen Ligen untergeordnet sind, so darf diese Mannschaft für die kommende
Saison nicht erneut gemeldet werden.
(4) In der Tabelle werden die Mannschaften nacheinander nach den folgenden
Kriterien aufgelistet:
1. Siegpunkte (nach §12(6a))
2. Differenz aus Brettpunkten (nach §12(7)) insgesamt und Strafpunkten
(nach §12(7a))
3. Brettpunkte an Brett 1
4. Brettpunkte an Brett 2
5. Brettpunkte an Brett 3
6. Los
§13a Entscheidungsspiele
(1) Ist in dieser Ordnung nichts anderes geregelt, so gelten für
Entscheidungsspiele die Regelungen von §12.
(2) Der Sieger und die weitere Platzierung der Mannschaften eines Entscheidungsspiels oder einer Gruppe von
Entscheidungsspielen ergibt sich nach den folgenden Kriterien:
1. Siegpunkte (nach §12(6a)) dieser Entscheidungsspiele
2. geringere Anzahl Strafpunkte (nach §12(7a)) aus diesen
Entscheidungsspielen
3. Brettpunkten (nach §12(7)) dieser Entscheidungsspiele insgesamt
4. den Regelungen von §13(4) 3. bis 6. für diese Entscheidungsspiele
Abschnitt V: Meisterschaft, Auf- und Abstieg
§14 Meisterschaft
(1) Falls sich nach dem letzten Spieltag der Bundesliga vor Losentscheid mehrere
Mannschaften den ersten Tabellenplatz teilen, so wird unter diesen an einem vom
Ligaleiter unter Rücksprache mit den Mannschaftsführern der beteiligten
Mannschaften festzulegenden Termin ein weiteres Turnier nach dem Knockout-System
an jeweils vier Brettern ausgetragen. Die Paarungen werden vom Ligaleiter
gelost. Die Bedenkzeit beträgt an allen Brettern 20 Minuten ohne Byoyomi. Über
das Ergebnis jeder Paarung entscheiden die Kriterien von §13(4). Die
Siegermannschaft des Knockout nimmt in der endgültigen Tabelle den ersten Platz
ein. Über die Platzierung der übrigen Mannschaften, die am Knockout teilnahmen,
entscheiden die Kriterien von §13(4).
(2) Die Mannschaft auf Platz 1 der endgültigen Tabelle der Bundesliga erhält den
Titel "Deutscher Mannschaftsmeister".
§15 Auf- und Abstieg
(1) Falls einer bestimmten Liga nur eine andere Liga untergeordnet ist, so gilt
folgendes:
- Die letztplatzierte Mannschaft der übergeordneten Liga steigt in die
untergeordnete Liga ab.
- Die erstplatzierte Mannschaft der untergeordneten Liga steigt in die
übergeordnete Liga auf.
- Die Mannschaft auf dem vorletzten Platz der übergeordneten Liga und die
zweitplazierte Mannschaft der untergeordneten Liga spielen einen Mannschaftskampf nach §12 und §13(4). Die
Siegermannschaft spielt in der kommenden Saison in der übergeordneten Liga, die
Verlierermannschaft in der untergeordneten Liga.
(2) Falls einer bestimmten Liga zwei andere Ligen untergeordnet sind, gilt folgendes:
- Die jeweils zweitplatzierten Mannschaften der untergeordneten Ligen tragen gegeneinander ein Entscheidungsspiel aus. Der Verlierer spielt in der folgenden Saison in einer der untergeordneten Ligen, der Gewinner spielt einen Mannschaftskampf nach §12 und §13(4) gegen die drittletzte Mannschaft der übergeordneten Liga. Die siegreiche Mannschaft spielt in der folgenden Saison in der übergeordneten Liga, die Verlierermannschaft in einer der beiden untergeordneten Ligen.
- Die jeweils erstplatzierten Mannschaften der untergeordneten Ligen steigen in die übergeordnete Liga auf.
(2a) Falls einer bestimmten Liga drei oder mehr andere Ligen untergeordnet sind, so gilt folgendes:
-Die drei letztplatzierten Mannschaften der übergeordneten Liga steigen in die jeweils passende untergeordnete Liga ab. - Die jeweils beiden erstplazierten Mannschaften der untergeordneten Ligen spielen nach Maßgabe der beteiligten Ligenleiter in einer Aufstiegsliga drei Aufsteiger in die übergeordnete Liga aus.
(2b) Falls einer Liga zwei andere Ligen übergeordnet sind, so gilt folgendes:
- Die letztplatzierten Mannschaft der beiden übergeordneten Ligen steigen in die untergeordnete Liga ab
- Die beiden erstplatzierten Mannschaften der untergeordneten Liga steigen jeweils in eine der beiden übergeordneten Ligen auf.
- Die Mannschaften auf dem vorletzten Platz der übergeordneten Ligen und die Mannschaften auf dem drittletzten und viertletzten Platz der untergeordneten Liga spielen je einen Mannschaftskampf nach §12 und §13(4). Die Paarungen werden gelost. Die beiden siegreichen Mannschaften spielen in der kommenden Saison in den übergeordneten Ligen, die Verlierermannschaften in der untergeordneten Liga.
(3) Falls sich nach dem letzten Spieltag einer Liga vor Losentscheid mehrere
Mannschaften einen Auf- oder Abstiegsplatz teilen, so wird unter diesen ein weiteres Turnier "jede gegen jede" an jeweils vier Brettern ausgetragen. Die Paarungen werden vom Ligaleiter gelost.
Die Bedenkzeit beträgt an allen Brettern 20 Minuten ohne Byoyomi. Über die
Plazierung der Mannschaften entscheiden die Kriterien von §13(4).
(4) Die Platzierungs-, Auf- und Abstiegskämpfe sollen bis zum 30. Juni beendet sein. Die Termine werden vom Fachsekretär Bundesliga zu Saisonbeginn festgelegt und veröffentlicht.
§16 Über- und unterschüssige Mannschaften
(1) Eine Mannschaft, die sich für den Ligenbetrieb des DGoB neu anmeldet, wird
der untersten Liga zugeordnet.
(2) Falls nach Ermittlung der Auf- und Absteiger gemäß §15 und nach Meldeschluss
gemäß §7(1) eine Liga in der kommenden Saison weniger als zehn Mannschaften
enthielte und falls untergeordnete Ligen existieren, so wird die Liga
nacheinander durch folgende Mannschaften auf (wenn möglich) zehn Mannschaften
ergänzt:
- Die Unterlegenen der Relegations- oder Aufstiegskämpfe in Reihenfolge ihrer
Platzierung gemäß § 13a (2)
- weitere Mannschaften aus den untergeordneten Ligen, geordnet zuerst nach
Tabellenplatz und dann nach §13(4).
(3) Falls nach Ermittlung der Auf- und Absteiger gemäß §15 und nach Meldeschluss
gemäß §7(1) eine Liga in der kommenden Saison mehr als zehn Mannschaften
enthielte und falls untergeordnete Ligen existieren, so wird die Liga auf zehn
Mannschaften verkleinert, indem die in der Tabelle am schlechtesten platzierten
Mannschaften in die jeweils passende untergeordnete Liga absteigen.
(4) Falls eine Liga, der keine weitere Liga mehr untergeordnet ist, weniger als
fünf Mannschaften enthielte, so löst der DGoB diese Liga auf und ordnet ihre
Mannschaften den Nachbarligen (falls solche existieren) oder andernfalls der
übergeordneten Liga zu.
(5) Die Regelungen der Absätze (1), (2), (3) und (4) werden zuerst auf die erste Bundesliga angewendet, anschließend fortlaufend auf die untergeordneten Ligen.
Abschnitt VI: Weitere Regelungen
§17 Schlussbestimmung
(1) Diese Spielordnung tritt am 01.09.2010 in Kraft.
Ergänzende Informationen
§1(1): Dem DGoB (vertreten durch seinen Vorstand) erwachsen aus der Spielordnung
zahlreiche Aufgaben. Es wird vom DGoB-Vorstand erwartet, dass er wenigstens den
Großteil der ihm aus der Spielordnung erwachsenden Aufgaben an einen
Fachsekretär "Bundesliga" zur weitgehend eigenverantwortlichen Erledigung
delegiert.
§5(1): In begründeten Ausnahmefällen kann der DGoB einer Mannschaft auch
erlauben, sich nach einer Region innerhalb Deutschlands statt nach einem Ort zu
benennen.
§7(6): Auch für nachgemeldete Spieler, die zum 1. Januar keine Mitglieder sind,
entrichtet der Mannschaftsführer 20 Euro an den DGoB. Die Nachmeldung von
Nichtmitgliedern ist nur möglich, wenn dadurch die Gesamtzahl der
Nichtmitglieder in der Mannschaft zum 1. Januar höchstens zwei beträgt. Jugendliche, die nicht in den Ligen 1 und 2 spielen, werden bei der Feststellung der Anzahl der Nichtmitglieder nicht mitgezählt.
§9(1): Die Ligenleiter verschiedener Ligen können auch personell identisch sein.
Zum Beispiel kann der Fachsekretär Bundesliga die Leitung aller Ligen
übernehmen, in denen er nicht selbst mitspielt.
§9(2)/§10(3): Der Ligaleiter muss den Spielplan nicht unbedingt durch Auslosung
ermitteln. Er kann ihn stattdessen auch so gestalten, dass vermeintliche
Spitzenpartien eher gegen Saisonende stattfinden oder dass Partien von
Mannschaften, die beabsichtigen, untereinander am Holzbrett zu spielen, auf
aufeinanderfolgende Spieltage fallen.
§12(4): Das Byoyomi versteht sich "ohne Aufbrauchen der Restzeit", d.h. nachdem
alle Steine eines Byoyomiblocks weggespielt wurden, werden Steine und Zeit exakt
wie angegeben neu bestellt.
§13(3): Falls in einer Liga mehr Mannschaften durch Nichtantritt ausfallen, als
es Abstiegsplätze gibt, entscheidet das Schiedsgericht über weitere
Disziplinarmaßnahmen und Auswirkungen auf Auf- und Abstiegsregelungen.
§14(1)/§15: Bei den Platzierungs-, Auf- und Abstiegskämpfen gelten hinsichtlich
Brettbesetzung, Farbverteilung und Komi die üblichen Bestimmungen von §5(5),
§10(3) und §12(3).
§14(1)/§15(3): Kommt es bei den Platzierungskämpfen immer noch zu keiner
eindeutigen Entscheidung, entscheidet das Los.
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